Abstrich
(Abstrich, zytologischer; Zellabstrich; Abstrich, zytologisch-gynäkologischer; Pap-Abstrich)
Was ist ein Abstrich?
Die Entnahme von Untersuchungsmaterial von Haut- und Schleimhautoberflächen oder Wunden bezeichnet man als Abstrich. Das entnommene Material kann man anschließend mikrobiologisch untersuchen oder die Zellen unter dem Mikroskop betrachten (zytologische Diagnostik). Zuvor kann man die Zellen anfärben, um sie anschließend hinsichtlich möglicher Veränderungen besser beurteilen zu können.
Der Abstrich dient der Erkennung von Krankheiten, vor allem von Entzündungen und Tumoren. Tumorzellen können unter dem Mikroskop hinsichtlich Gut- und Bösartigkeit unterschieden werden. Deshalb eignet sich ein Abstrich besonders zur Früherkennung von Krebserkrankungen und wird im Rahmen der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchung des Gebärmutterhalskrebses (Zervixkarzinom) für Frauen angeboten.
Ein Abstrich kann grundsätzlich von allen Schleimhäuten (Nasenschleimhaut, Mundschleimhaut, Darmschleimhaut) und der Haut zur Diagnostik von Erkrankungen entnommen werden.
Am Beispiel des gynäkologischen Zellabstrichs sollen im Folgenden die Vorgehensweise und das Untersuchungsverfahren des Abstrichs beschrieben und verdeutlicht werden.
Was ist ein gynäkologischer Zellabstrich?
Bei der gynäkologischen Krebsvorsorge nimmt der Arzt einen Zellabstrich des Gebärmuttermundes (Zervix), der in die Scheide hineinragt, und des Gebärmutterhalskanals. Dieser so genannte Krebsabstrich ist die wichtigste Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs.
Mit Hilfe des zytologischen Abstrichs werden Zellveränderungen bereits so früh erkannt, dass der Arzt eingreifen kann, bevor der Gebärmutterhalskrebs entsteht. Bisher ist nicht mit Sicherheit geklärt, wie viel Zeit zwischen dem ersten Nachweis der Zellveränderung und der Krebsentstehung vergeht. Nur durch regelmäßige Kontrollabstriche kann Gebärmutterhalskrebs rechtzeitig erkannt und behandelt werden.
Wie wird ein gynäkologischer Zellabstrich entnommen?
Der zytologische Abstrich wird bei einer gynäkologischen Untersuchung routinemäßig durchgeführt.
Mit einem flachen Holzspatel oder einem Wattestäbchen streicht der Arzt sowohl vom Muttermund als auch vom Gebärmutterhalskanal behutsam oberflächliche Zellen ab.
Das gewonnene Material wird auf einer kleinen Glasplatte (Objektträger) ausgestrichen, in einem Labor eingefärbt und unter dem Mikroskop auf zelluläre Veränderungen untersucht.
Wie wird der zytologisch-gynäkologische Abstrich bewertet?
Der Zellabstrich wird je nach Untersuchungsresultat in fünf Klassen eingeteilt. Diese Klassen sind nach dem griechischen Arzt George Papanicolaou benannt, der eine spezielle Färbemethode für die Begutachtung von Gebärmutterhalszellen unter dem Mikroskop entwickelte:
Die Klassen Pap I und Pap II sind Normalbefunde. Pap II sollte allerdings kontrolliert werden. Meistens werden dabei Zellen gefunden, die auf eine Entzündung hinweisen.
Die Klasse Pap III ist ein zweifelhafter Abstrich. Kontrolle und Abklärung sind innerhalb von drei Monaten notwendig. Auch hier finden sich meistens entzündliche Veränderungen, die aber deutlicher sind als beim Pap II. Die Entzündung sollte behandelt und dann erneut kontrolliert werden.
Die Klasse Pap III D ist die erste Auffälligkeit mit leichten Zellveränderungen, die nach drei Monaten wieder untersucht werden müssen. Man bezeichnet diesen Befund als eine leichte bis mittlere Dysplasie. Häufig findet sich ein solcher Abstrich bei einer Infektion mit dem Humanen Papillom-Virus (HP-Virus). Bleibt der Befund länger als ein Jahr bestehen, sollte eine feingewebliche (histologische) Untersuchung durchgeführt werden.
Die Klassen Pap IV und Pap V sind verdächtige Abstriche. Der Arzt muss den Befund sofort abklären. Dabei werden stark veränderte Zellen (schwere Dysplasie) gefunden. Bei Klasse IV a wird eine Konisation durchgeführt. Dabei wird ein kleiner Gewebe-Kegel aus dem Gebärmutterhals herausgeschnitten. Bei Klasse IV b besteht dringender Krebsverdacht, allerdings eher noch oberflächlich in der Ausdehnung. Bei Klasse V besteht der Verdacht, dass der Krebs schon in die Tiefe vorgedrungen ist. Bei den Klassen IV b und V werden zusätzlich zur Konisation Proben (Biopsien) entnommen.
Die Klasse Pap 0 bedeutet, dass der Abstrich nicht auswertbar ist. Solche Abstriche müssen innerhalb von 14 Tagen wiederholt werden.
Literatur/Leitlinien/EBM:
Pfleiderer, A.: Gynäkologie und Geburtshilfe. Thieme (4. Auflage 2001).
Kirschbaum, M.: Checkliste Gynäkologie und Geburtshilfe. Thieme (2001).
Schmidt-Matthiesen, H.: Gynäkologie und Geburtshilfe. Schattauer (9. Auflage 1998).


