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Abtreibungspille




Was ist eine Abtreibungspille?


Mit der so genannten Abtreibungspille kann der Frauenarzt einen Schwangerschaftsabbruch durchführen.

Die Substanz Mifepriston wurde im Juni 1999 in Deutschland unter anderem für den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch zugelassen und wird seit Herbst 1999 in Deutschland eingesetzt. In Frankreich gibt es die Abtreibungspille schon seit 1988.

Wie wirkt dieses Medikament?


Die Abtreibungspille enthält ein künstlich hergestelltes Hormon, das Mifepriston. Dieses wirkt dem Schwangerschafts-erhaltenden Gelbkörperhormon (Gestagen) entgegen. Man bezeichnet es deshalb auch als Anti-Gestagen. Es bewirkt, dass sich der Embryo aus der Gebärmutter herauslöst und innerhalb von 36 bis 48 Stunden stirbt.

Nach Ablauf dieser Zeit erhält die Patientin ein weiteres Medikament, ein Prostaglandin (Misoprostol, Gemeprost), welches den Muttermund erweicht und Wehen auslöst und so zur Ausstoßung des toten Embryos und des restlichen Schwangerschaftsgewebes aus der Gebärmutter führt.

Bei rund 95 Prozent der Frauen ist der Schwangerschaftsabbruch mit Mifepriston erfolgreich. Bei den übrigen Frauen muss zusätzlich auf die operativen Methoden des Schwangerschaftsabbruchs (Ausschabung, Absaugung) zurückgegriffen werden.

Wer bekommt die Abtreibungspille?


Für einen Schwangerschaftsabbruch mit der Abtreibungspille gelten die gleichen Voraussetzungen wie für jeden anderen Schwangerschaftsabbruch. In Deutschland gilt seit 1993 eine Übergangsregelung, nach der ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft rechtswidrig, aber straffrei ist, wenn zuvor eine auf Erhalt der Schwangerschaft abzielende Beratung durch eine anerkannte Beratungsstelle durchgeführt wurde und der Abbruch von einem Arzt frühestens drei Tage nach der Beratung vorgenommen wird.

Bei der Abtreibungspille ist zu beachten, dass sie in Deutschland nur bis zum 49. Tag der Schwangerschaft oder bis zur siebten Schwangerschaftswoche (vom ersten Tag der letzten Periode gerechnet) eingesetzt werden darf. Vorher muss die Schwangerschaft von einem Arzt festgestellt werden und eine Beratung erfolgen.

Darüber hinaus gibt es Frauen, die die Abtreibungspille oder das zusätzlich erforderliche Medikament (Prostaglandin) nicht einnehmen dürfen. Das betrifft Frauen über 35 Jahre, die mehr als zehn Zigaretten am Tag rauchen, Frauen, die an schwerem Asthma oder chronischen Leber- und/oder Nierenerkrankungen leiden sowie eine Unverträglichkeit gegenüber einem der beiden Medikamente bekannt ist. Frauen, bei denen ein konkreter Verdacht auf eine Schwangerschaft außerhalb der Gebärmutter besteht (z. B. Eileiterschwangerschaft), und unterernährte Patientinnen dürfen die Abtreibungspille und das Prostaglandin ebenfalls nicht erhalten.

Wo ist die Abtreibungspille erhältlich?


Die Abtreibungspille ist nicht frei verkäuflich und auch nicht auf Rezept in der Apotheke erhältlich. Sie darf nur an Frauenärzte und Krankenhäuser abgegeben werden. Das bedeutet, dass der Frauenarzt, der die Abtreibung durchführt, die Pille direkt an die Patientin aushändigt, die sie unter Aufsicht einnehmen muss.

Das zusätzlich erforderliche Prostaglandin gibt es als Zäpfchen für die Scheide oder als Tabletten zum Einnehmen. Eine Behandlung mit den Zäpfchen ist ca. 60mal so teuer wie eine Behandlung mit den Tabletten. Beide sind in Deutschland für den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch nicht zugelassen. Der Arzt kann sie nur verordnen, indem er von seiner Therapiefreiheit Gebrauch macht und die Patientin entsprechend aufklärt.

Ohne die zusätzliche Gabe eines Prostaglandins ist jedoch auch Mifepriston für den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch in Deutschland nicht zugelassen. Diese widersprüchliche Situation muss der Arzt seinen Patientinnen schildern.

Wie ist der genaue Ablauf bei einer Abtreibung mit Mifepriston?


Zunächst muss die Schwangerschaft von einem Arzt festgestellt werden. Dann erfolgt eine auf Erhalt der Schwangerschaft abzielende Beratung durch eine anerkannte Beratungsstelle. Frühestens drei Tage später kann der Schwangerschaftsabbruch erfolgen.

Wenn der 49. Schwangerschaftstag noch nicht überschritten ist, gibt die Frau zunächst ihr Einverständnis in einen operativen Schwangerschaftsabbruch, für den Fall dass die medikamentöse Methode nicht erfolgreich ist. Anschließend erhält sie drei Tabletten Mifepriston, die sie unter Aufsicht des behandelnden Frauenarztes einnimmt. Wesentliche Beschwerden sind nicht zu erwarten; am nächsten Tag können leichte Blutungen auftreten. Werden die Tabletten innerhalb von 11 1/2 Stunden nach der Einnahme erbrochen, muss die Einnahme wiederholt werden. Wenn die Patientin auch noch stillt, sollte sie für drei Tage mit dem Stillen aussetzen.

Der nächste Arztbesuch findet zwei Tage später statt. Die Schwangere erhält das Prostaglandin, welches den Muttermund weich macht und Wehen auslöst. Anschließend erfolgt eine Ultraschalluntersuchung um festzustellen, ob sich der Embryo noch in der Gebärmutterhöhle befindet oder schon abgegangen ist. In seltenen Fällen wurde der Embryo schon ausgestoßen, meist liegt er noch in der Gebärmutter. Die Prostaglandine beschleunigen nun den Abgang des Embryos, d. h. unter Bauchschmerzen finden Blutungen statt. In den meisten Fällen ist der Embryo innerhalb von vier Stunden nach der Prostaglandin-Gabe abgegangen. Das Prostaglandin bewirkt zusätzlich eine bessere Rückbildung der Gebärmutter. Die Patientin kann danach die Praxis oder Klinik verlassen und erhält einen Termin zur Nachuntersuchung.

In ca. zehn Prozent der Fälle ist der Embryo innerhalb dieser Zeit nicht abgegangen. Die betroffenen Frauen erhalten eine zweite Prostaglandin-Gabe und gehen in Begleitung nach Hause. Am nächsten Tag findet eine erneute Kontrolluntersuchung statt. In seltenen Fällen ist eine dritte Prostaglandin-Gabe erforderlich. In ca. drei Prozent aller Fälle wird der Embryo auch dann nicht ausgestoßen und eine operative Ausschabung ist erforderlich. In rund einem Prozent aller Fälle machen starke Blutungen einen operativen Eingriff (Ausschabung) erforderlich. Das bedeutet, dass der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch bei mindestens 95 Prozent der Frauen erfolgreich ist und kein zusätzlicher operativer Eingriff durchgeführt werden muss.

Sieben bis zehn Tage nach dem Schwangerschaftsabbruch erfolgt in jedem Fall noch einmal eine Kontrolluntersuchung durch den Frauenarzt.

Welche Vorteile hat die Abtreibungspille?


Der wichtigste Vorteil dieser Methode ist, dass in den meisten Fällen (95 Prozent) keine Operation mit Narkose erforderlich ist. Betroffene Frauen haben es als Vorteil empfunden, mit dieser Methode unabhängiger von den Ärzten zu sein.

Eine Abtreibung ist für viele Frauen eine psychisch belastende Situation. In den seelischen Folgen unterscheidet sich die medikamentöse Form des Schwangerschaftsabbruchs nicht wesentlich von den operativen Methoden. Einige Frauen berichten, dass das bewusste Miterleben des Schwangerschaftsabbruchs bei der anschließenden Bewältigung hilfreich war. Andere Frauen empfinden gerade aufgrund des selbst ausgelösten Schwangerschaftsabbruchs und dessen langer Dauer stärkere Schuldgefühle.

Welche Nachteile und Nebenwirkungen sind zu erwarten?


Ein Nachteil dieser Form des Schwangerschaftsabbruchs ist, dass sich die Behandlung über mehrere Tage erstreckt. Im Durchschnitt sind mindestens vier Besuche beim Frauenarzt erforderlich. Die Behandlung selbst dauert zwei bis vier Tage.

In seltenen Fällen (rund fünf Prozent) ist diese Methode nicht erfolgreich, so dass nach einer etwa viertägigen Behandlung ein operativer Eingriff zum Schwangerschaftsabbruch notwendig ist.

Nebenwirkungen der Abtreibungspille sowie des zusätzlich verabreichten Medikaments (Prostaglandin) sind Unterleibsschmerzen und Blutungen, die von dem Abtreibungsprozess selbst stammen. Zusätzlich können Durchfall, Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen und Hautausschläge auftreten. Schwere Blutungen, Infektionen, Verletzungen der Gebärmutter sowie Herz-Kreislauf-Versagen sind sehr selten und haben in etwa die gleiche Häufigkeit wie bei der Absaugmethode.

Wie teuer ist ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch?


Sowohl operative als auch medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und müssen daher selbst bezahlt werden.

Frauen, die die Kosten selbst tragen müssen, erhalten von ihrem Arzt eine Rechnung über ca. 300 bis 400 Euro. In jedem Fall sollte man vor dem geplanten Schwangerschaftsabbruch mit dem Arzt über die Kosten sprechen.
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