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Röntgenuntersuchung



(Radiologische Untersuchung)


Was ist eine Röntgenuntersuchung?


Röntgen gehört zu den so genannten radiologischen Untersuchungsmethoden, bei der Körpergewebe (z. B. Knochen, Muskeln etc.) mit Röntgenstrahlen durchleuchtet wird. Dadurch bekommt der Arzt Einsicht in innere Organe und Strukturen und kann Veränderungen an diesen, beispielsweise einen Knochenbruch, erkennen und beurteilen.

Der Patient wird je nach zu untersuchender Region in stehender oder liegender Haltung vor dem Röntgengerät in Position gebracht. Empfindliche Körperteile, die nicht in dem zu untersuchenden Bereich liegen, werden durch Bleiabdeckungen geschützt, um eine unnötige Strahlenbeastung zu vermeiden. So wird beispielsweise bei einer Oberkörperaufnahme der Unterleib mit einer Bleischürze geschützt.

Der Patient muss während der Röntgenaufnahme jede Bewegung vermeiden, da es sonst zu Bewegungsunschärfen auf dem Röntgenbild kommt.

Wie entsteht ein Röntgenbild?


Die Röntgenstrahlung wird in einer Röntgenröhre erzeugt. Mittels eines speziellen Blendensystems wird die kegelförmig ausgesandte Strahlung der Röhre zu einem Strahlenbündel formiert. Dies vermindert die Belastung durch so genannte "Streustrahlung" und erhöht die Schärfe der Abbildung.

Die Röntgenstrahlen durchleuchten den Körper. Dabei werden die Strahlen je nach Dichte des durchleuchteten Gewebes unterschiedlich stark abgeschwächt. Bei Knochen erfährt die Strahlung eine deutlich größere Abschwächung als bei Muskeln und inneren Organen. Das bedeutet also, dass sich der Knochen im Röntgenbild besser darstellt und demnach Veränderungen besser erkannt werden können als bei anderen Geweben.

Strahlenanteile, die den Körper durchdrungen haben, also nicht aufgenommen (absorbiert) oder abgelenkt wurden, treffen bei der Röntgenuntersuchung auf ein Bildauffangsystem. Dies ist meist ein Film mit einer Verstärkerfolie, der sich beim Aufprall der Röntgenstrahlung schwarz verfärbt. Strahlendurchgängiges Gewebe, z. B. die Lungen, erscheinen beim herkömmlichen (konventionellen) Röntgenbild geschwärzt. Knochen erscheinen dagegen als helle, Röntgendichte Gewebeschatten, da durch den Dichtegrad der Knochen die Röntgenstrahlen stark abgeschwächt werden. Der Arzt spricht bei den hellen Anteilen des Röntgenbildes von "Verschattungen", geschwärzte Anteile werden als "Aufhellung" bezeichnet.

Das Röntgenbild entsteht nach einer möglichst kurzen Bestrahlungszeit (ca. eine Millisekunde bis eine Sekunde), wobei unterschiedliche Stromstärken (gemessen in Milliampere) und Spannungen (gemessen in Kilovolt) verwendet werden.

Welche Röntgenverfahren gibt es?


Folgende Röntgenverfahren stehen in der Medizin zur Verfügung und kommen zum Einsatz:

Röntgenleeraufnahme (wird auch "Röntgennativaufnahme" oder "Leeraufnahme" genannt):
Dies sind alle Röntgenuntersuchungen, die ohne Röntgenkontrastmittel angefertigt werden. Zu den so genannten Leeraufnahmen zählen z. B. Bilder der Knochen, des knöchernen Brustkorbes (Röntgen-Thorax) oder des Bauchraumes (Abdomen-Leeraufnahme).

Röntgenkontrastuntersuchung:
Bei dieser Untersuchungsmethode wird ein Kontrastmittel verwendet, das für Röntgenstrahlen undurchlässig ist. Dadurch können benachbarte Gewebe ähnlicher Dichte besser im Röntgenbild voneinander abgegrenzt werden. Kontrastmittel setzt man sehr häufig zur Darstellung der Magen-Darm-Passage, der Harnorgane und der Gefäße (Angiografie) ein.

Funktionsaufnahmen (Funktionsuntersuchung):
Diese Art der Untersuchung wird ebenfalls sehr oft unter Gabe von Kontrastmittel durchgeführt. Der Arzt kann auf diese Weise gute Aussagen über die Durchgängigkeit und Beschaffenheit von Hohlorganen (z. B. Magen, Gallenblase oder Harnblase) treffen.

Gehaltene Aufnahmen:
Diese Art der Röntgendiagnostik kommt sehr oft bei Verletzungen des oberen Sprunggelenkes des Fußes vor. Hierbei werden zwei Röntgenaufnahmen gemacht. Eine Aufnahme gibt das Gelenk in Ruhelage wieder. Eine weitere wird in seitlich überstreckter Position angefertigt. Durch den Vergleich der beiden Aufnahmen kann indirekt ein Bänderriss nachgewiesen werden, da bei intaktem Bandapparat nur ein bestimmter Bewegungsumfang zur Seite hin möglich ist.

Röntgendurchleuchtung:
Im Gegensatz zur normalen Röntgenuntersuchung wird hier nicht nur ein einzelnes, statisches Bild aufgenommen, sondern eine dynamische Serie von Röntgenbildern. Oftmals wird die Methode der Durchleuchtung zur Darstellung der Herzkranzgefäße (Koronarangiografie), zur Platzierung von Herzschrittmacher-Sonden oder zur Lagekontrolle von Knochennagelungen verwendet. Da die Strahlenbelastung bei dieser Röntgenmethode relativ hoch ist, versucht der Arzt, die Durchleuchtungszeit möglichst kurz zu halten.

Welche Risiken bestehen bei einer Röntgenuntersuchung?



Strahlenrisiko:
Alle Röntgenuntersuchungen haben eines gemeinsam: Sie sind mit einer Belastung des untersuchten Körpers durch ionisierende (radioaktive) Strahlen verbunden. Diese wird dank moderner Technik und durch die Strahlenschutzverordnung so gering wie möglich gehalten. Die Einheit der Strahlendosis ist Sievert (Sv) bzw. Millisievert (mSv).

Die natürliche Strahlenbelastung aus der Umwelt des Menschen liegt zwischen einem und sechs mSv pro Jahr. Die durchschnittliche künstliche Strahlenbelastung beträgt ca. zwei mSv, wovon 90 Prozent durch medizinische Anwendungen verursacht werden. Von der medizinischen Strahlenbelastung entfallen über die Hälfte auf Computertomografie und Gefäßdarstellungen. Eine hohe Strahlenbelastung von zwei mSv wird durch eine Röntgenuntersuchung der Lendenwirbelsäule in zwei Ebenen erreicht. Röntgenaufnahmen des Brustkorbes oder des Kopfes haben mit ca. 0,4 mSv und 0,1 mSv eine weit geringere Strahlenbelastung zur Folge.

Eine Schädigung durch Röntgenstrahlen kann nie ausgeschlossen werden. Es gibt keinen wissenschaftlich anerkannten Schwellenwert, unter dem der Patient nachgewiesen gefahrfrei geröntgt werden könnte. Generell gilt, dass jede Röntgenuntersuchung zu Schäden des Erbgutes oder bei hoher Strahlendosis zu unmittelbaren Organschäden führen kann.

In der Schwangerschaft ist die Röntgenstrahlung für das Ungeborene besonders schädlich. Nach Möglichkeit sollte man daher gerade in den ersten drei Monaten einer Schwangerschaft (also auch schon bei Ausbleiben der Regelblutung) auf eine Röntgenuntersuchung verzichten. Sie sollte nur dann durchgeführt werden, wenn sie medizinisch unbedingt notwendig und unvermeidbar ist.

Kontrastmittelrisiko:
Bei der Verwendung von Röntgenkontrastmitteln kann eine Kontrastmittel-Unverträglichkeit auftreten, die sich im einfachsten Fall durch Übelkeit und Brechreiz äußert. In schlimmeren Fällen treten auch Atemnot und Hautausschlag auf. Bei der seltenen Kontrastmittel-Allergie kann es zu lebensbedrohlichen Zuständen kommen, die auf einer Intensivstation behandelt werden müssen.

Menschen, die eine Schilddrüsenüberfunktion haben, müssen vor der Gabe eines Jod-haltigen Kontrastmittels ein Medikament einnehmen, das ihre Schilddrüsenfunktion blockiert. Das im Kontrastmittel enthaltene Jod kann nämlich den Schilddrüsenstoffwechsel stören und eine lebensbedrohliche Krise auslösen.

Für Menschen mit eingeschränkter Nierenfunktion gibt es spezielle Vorgaben zur Benutzung von Röntgenkontrastmitteln.

Der Röntgenpass


Aufgrund der Strahlenbelastung sollte jede Röntgenuntersuchung mit Datum und verwendeter Strahlendosis in einem Röntgenpass, dem Merkheft des Patienten, verzeichnet werden. So ist eine Kontrolle über die bereits durchgeführten röntgenologischen Untersuchungen und die insgesamt angewandte Strahlendosis gewährleistet.

Zusätzlich sollte sich jeder Patient die eigenen Röntgenaufnahmen aufbewahren, um überflüssige Röntgenuntersuchungen, z. B. bei Arzt- oder Ortswechsel, zu vermeiden.


Literatur/Leitlinien/EBM:



Loewenhardt, B.: Bildgebende Diagnostik. Loewenhardt (2. Auflage 2001).

Volbeding: Röntgen in Deutschland. Ein Radiologe berichtet. Asgard Dr. Werner Hippe GmbH.

Weissleder, R.: Kompendium der bildgebenden Diagnostik. Springer (2003).
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