Schwangerenvorsorge
(Fruchtwasseruntersuchung; Amniozentese; Chorionzottenbiopsie; Herzton-Wehen-Aufzeichnung; Kardiotokogramm; CTG)
Warum ist die Schwangerenvorsorge wichtig?
Die Schwangerenvorsorge dient der frühzeitigen Erkennung von Risiken für die Gesundheit von Mutter und Kind. Dadurch wird die Anzahl der Früh- und Totgeburten deutlich verringert.
Die Untersuchungsergebnisse werden im Mutterpass dokumentiert. Er enthält die wichtigsten Angaben zur Gesundheit der Mutter (z. B. Blutgruppe, Gewicht) und des Kindes (Größe, Lage, Schwangerschaftsalter etc.). Es ist ratsam, ihn nicht nur zu den Kontrolluntersuchungen und zur Geburt mitzubringen, sondern stets mit sich zu führen. Im Notfall, zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall, erhält der behandelnde Arzt durch den Mutterpass schnell eine Übersicht über den Gesundheitszustand von Mutter und Kind.
Bei einem unauffälligen Befund erfolgen die Untersuchungen zunächst monatlich, später 14-tägig und im letzten Monat wöchentlich. Nach dem errechneten Entbindungstermin sind alle zwei Tage Untersuchungen vorgesehen. Wird der Termin um mehr als 10 bis 14 Tage überschritten, erfolgt üblicherweise die stationäre Aufnahme in der Entbindungsklinik.
Wie wird die Schwangerschaft festgestellt?
Frei käufliche Schwangerschaftstests, die das Schwangerschaftshormon (ß-HCG = Beta-Humanes Choriongonadotropin) im Urin nachweisen, sind sehr sicher. Sie werden ca. zwei Wochen nach der Empfängnis positiv, also wenn die meisten Frauen die ausbleibende Regelblutung bemerken.
Klinische Zeichen für eine Schwangerschaft sind, neben dem Ausbleiben der Regelblutung, die Auflockerung der Gebärmutter und die bläuliche Verfärbung der Scheide.
Eine Ultraschalluntersuchung kann ab der vierten bis fünften Woche nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung die Fruchtanlage darstellen. Ab der sechsten bis siebten Woche erkennt man im Ultraschallbild ein schlagendes Herz.
Wann ist der Entbindungstermin?
Eine Schwangerschaft dauert im Durchschnitt 280 Tage oder 40 Wochen, vom ersten Tag der letzten Periodenblutung an gerechnet. Wenn die Regelblutung bis zur Schwangerschaft in regelmäßigen 28tägigen Abständen gekommen ist, wird der Geburtstermin wie folgt berechnet:
Erster Tag der letzten Regelblutung plus 7 Tage minus 3 Monate plus 1 Jahr
Ein Beispiel: 7.3.2002 (1. Tag letzte Regel) plus 7 Tage gleich 14.3.2002, minus 3 Monate gleich 14.12.2001, plus 1 Jahr gleich 14.12.2002 (berechneter Entbindungstermin).
Bei längerem oder kürzerem Zyklus wird die Differenz zu der 28tägigen Periodenblutung ab- oder zugezogen. In unserem Beispiel wäre der Geburtstermin bei einem 25tägigen Zyklus also drei Tage früher (11.12.2002), bei einem 32tägigen Zyklus vier Tage später (18.12.2002).
Man kann auch bestimmte Berechnungsscheiben zu Hilfe nehmen, die nicht nur den Geburtstermin anzeigen, sondern auch die notwendigen Untersuchungen oder die Entwicklungsstadien des Kindes.
Mit einer Ultraschalluntersuchung wird die Fruchtanlage in der Gebärmutter vermessen und aufgrund der gewonnenen Maße der Geburtstermin überprüft. Bei unregelmäßigen Periodenblutungen ist die Berechnung des Entbindungstermins häufig ungenau. In diesen Fällen ist es oft notwendig, den Geburtstermin anhand der Größenmessung im Ultraschall festzulegen.
Am errechneten oder per Ultraschall festgelegten Geburtstermin kommen tatsächlich nur vier Prozent der Kinder zur Welt. Allerdings werden 80 Prozent der Kinder in einem Zeitraum von zwei Wochen vor bis zwei Wochen nach diesem Termin geboren.
Das erste Beratungsgespräch
Zunächst wird der Frauenarzt der Schwangeren ein paar Fragen stellen. Von besonderem Interesse sind bestehende Erkrankungen (z. B. Diabetes mellitus, Bluthochdruck, Herzfehler, neurologische oder psychische Krankheiten), frühere Erkrankungen (z. B. Thrombosen, vorausgegangene Operationen im Bereich des Bauches und Unterbauches) und der Verlauf früherer Schwangerschaften (z. B. Fehlgeburt, Eileiter- bzw. Bauchhöhlenschwangerschaft, Spontangeburt oder Kaiserschnitt). Außerdem werden Fragen zum bisherigen Menstruationszyklus gestellt. Wichtig ist es, den ersten Tag der letzten Regel nennen zu können.
Die Schwangerschaft bringt körperliche Veränderungen für die Mutter mit sich (z. B. morgendliche Übelkeit, Schwangerschaftsstreifen, Brustvergrößerung mit Milchproduktion), die angesprochen werden. Ratschläge zur Ernährung in der Schwangerschaft sind ebenso wichtig wie der Hinweis, dass der Konsum von Alkohol, Nikotin und größeren Mengen Koffeins schädlich für das Kind ist.
Außerdem empfiehlt der Arzt die Einnahme von Folsäure. Dieses Vitamin spielt eine wichtige Rolle bei der Zellteilung. Durch eine tägliche Folsäureeinnahme von 400 Mikrogramm (µg) schon vor der Zeugung des Kindes, kann die Zahl der Kinder mit einer bestimmten Fehlbildung, dem "offenen Rücken", gesenkt werden. Ein Folsäuremangel kann aber auch zu anderen Missbildungen oder zu einer Fehlgeburt führen.
Da Deutschland größtenteils zu den Jodmangelgebieten gehört, wird während der gesamten Schwangerschaft und Stillzeit zusätzlich die tägliche Einnahme von 200 Mikrogramm Jod empfohlen (alternativ einmal pro Woche 1,5 Milligramm). So kann eine schwere Schilddrüsenunterfunktion, die mit geistiger Behinderung einhergeht, beim Kind vermieden werden.
In der Schwangerschaft ist außerdem auf eine ausreichende Eisen- und Kalziumzufuhr zu achten, da der Bedarf an diesen Nährstoffen ebenfalls erhöht ist. Der Arzt kann Fragen zum Geschlechtsverkehr, Sport und Reisen beantworten sowie berufstätigen Frauen Hinweise zum Mutterschutzgesetz geben.
Wichtig ist auch, über Impfungen und mögliche Infektionen zu sprechen. Wenn kein ausreichender Schutz vor Tetanus besteht, kann und sollte diese Impfung auch in der Schwangerschaft durchgeführt werden.
Neben diesen allgemeinen Empfehlungen berät der Arzt individuell über die möglichen Risiken einer Schwangerschaft und mögliche Fehlbildungen beim Kind.
Die körperliche Untersuchung
Die erste Untersuchung nach der Feststellung der Schwangerschaft sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Sie beinhaltet eine gynäkologische Untersuchung mit einem Abstrich aus dem Gebärmutterhals, der auf bestimmte Bakterien, die Chlamydien, untersucht wird. Eine Chlamydien-Infektion während der Schwangerschaft kann zu einer Frühgeburt führen. Beim Kind kann es zu einer Augenbindehautentzündung sowie einer Lungenentzündung kommen, wenn es sich unter der Geburt mit den Chlamydien infiziert. Da Chlamydien mit Antibiotika gut zu behandeln sind, wurde der Chlamydien-Abstrich in die gesetzliche Schwangerenvorsorge mit aufgenommen.
Zusätzlich wird bei jeder Untersuchung auf Ausfluss geachtet und das Scheidensekret unter dem Mikroskop auf Erreger und weiße Blutkörperchen (Entzündungszeichen) untersucht. Außerdem wird der Säurewert der Scheide gemessen, der normalerweise unter 4,5 liegen sollte. Höhere Werte weisen ebenfalls auf Infektionen hin. Bestimmte Entzündungen müssen in der Schwangerschaft behandelt werden, da die Infektion sonst aufsteigen und zu vorzeitiger Wehentätigkeit mit Frühgeburt und der Gefährdung von Mutter und Kind führen kann.
Bei der gynäkologischen Untersuchung kann der Arzt auch den Gebärmutterhals ertasten und feststellen, ob der Muttermund noch geschlossen ist. Die frühzeitige Verkürzung des Gebärmutterhalses und die Öffnung des Gebärmuttermundes sind Warnsymptome für eine Frühgeburt. Im Verlauf der Schwangerschaft wird auch der Oberrand der Gebärmutter von außen am Bauch getastet (Fundusstand). Er gibt Hinweise auf eine zeitgemäße Entwicklung des Kindes.
Geachtet wird außerdem auf Krampfadern oder Wassereinlagerungen (Ödeme) in den Beinen. Kleine Ödeme in der Schwangerschaft sind normal, ausgeprägte Ödeme können zusammen mit Bluthochdruck und einer vermehrten Eiweißausscheidung im Urin Symptome einer so genannten Gestose ("Schwangerschaftsvergiftung") sein. Eine ausgeprägte Gestose kann mit Krampfanfällen, Blutgerinnungsstörungen und Leberversagen zu einer lebensbedrohlichen Situation für Mutter und Kind werden. Daher wird bei jedem Vorsorgetermin der Blutdruck und das Gewicht der Schwangeren ermittelt. Ein erhöhter Blutdruck in der Schwangerschaft kann außerdem zum frühzeitigen Funktionsverlust des Mutterkuchens und deshalb zu Früh- und Mangelgeburten führen.
Die normale Gewichtszunahme in der Schwangerschaft beträgt acht bis zwölf Kilogramm. Wenn eine Schwangere langfristig mehr zunimmt, ist dies am ehesten auf eine zu hochkalorische Ernährung zurückzuführen. Hier sollte man aufpassen, denn Übergewicht geht mit einem erhöhten Risiko für eine Gestose und einen Diabetes mellitus ("Schwangerschaftszucker") einher. Eine starke Gewichtszunahme in kurzer Zeit (mehr als ein Kilogramm innerhalb einer Woche) kann durch Wassereinlagerungen bedingt sein.
Urintests
Bei jeder Untersuchung im Rahmen der Schwangerenvorsorge wird auch der Urin untersucht. Dabei werden unter anderem Eiweiß und Zucker mit einem Teststreifen aus dem (Mittelstrahl)-Urin nachgewiesen. Wenn das Eiweiß erhöht ist und auch Wassereinlagerungen oder Bluthochdruck bestehen, kann dies auf eine Gestose hindeuten. In diesem Fall wird der Urin über einen ganzen Tag gesammelt (Sammelurin) und noch spezieller untersucht.
Wird Zucker im Urin nachgewiesen, können weitere Untersuchungen (Glukosetoleranztest) klären, ob eine Zuckerverwertungsstörung oder eine schwangerschaftsbedingte Blutzuckerkrankheit (Gestationsdiabetes) vorliegen.
Gibt es Hinweiszeichen auf Bakterien im Urin oder auf eine Blasenentzündung, ist eine Behandlung mit Antibiotika (Bakterien abtötende Medikamente) empfehlenswert. Ohne Behandlung kann es zu einer Nierenbeckenentzündung mit Folgeschäden für Mutter und Kind kommen.
Bluttests im Rahmen der Schwangerenvorsorge
Bei der ersten Untersuchung wird der rote Blutfarbstoff (Hb = Hämoglobin) bestimmt. Zu niedrige Werte deuten auf eine Blutarmut hin. Schwangere haben allerdings immer einen etwas geringeren Hb-Wert als Nichtschwangere, da es durch die erhöhte Blutmenge zu einem Verdünnungseffekt kommt. Zu stark erniedrigte Werte sind oft durch einen Eisenmangel bei erhöhtem Eisenbedarf in der Schwangerschaft zu erklären. Ob ein Eisenmangel wirklich die Ursache für eine Anämie (Blutarmut) ist, kann durch weitere Blutwerte ermittelt werden (z. B. Ferritin, Eisenspiegel). Ist der Hb-Wert unauffällig, muss er erst wieder im sechsten Monat kontrolliert werden.
Die Blutgruppe (A, B, AB oder 0) und der Rhesusfaktor jeder Schwangeren werden bestimmt und im Mutterpass vermerkt. Der Rhesusfaktor kann positiv (Rh+) oder negativ (rh-) sein. Wenn der Rhesusfaktor der Schwangeren negativ und der des Vaters positiv ist, kann der Rhesusfaktor des Kindes ebenfalls positiv sein. Gegen Ende der Schwangerschaft und unter der Geburt kommt es zu einem Blutaustausch zwischen Mutter und Kind. Die Rhesus-negative Mutter bildet dann Antikörper gegen die Rhesus-positiven roten Blutkörperchen des Kindes. Diese Antikörper bleiben für immer im mütterlichen Organismus und können vor allem in einer nächsten Schwangerschaft über den Mutterkuchen in den Blutkreislauf des Kindes gelangen und dessen rote Blutkörperchen zerstören. Das Kind entwickelt eine Blutarmut (Anämie) und Ödeme.
Bei der ersten Schwangerschaft hat das normalerweise keine Auswirkungen, anders jedoch bei späteren Schwangerschaften mit dieser Konstellation, da die Mutter "sensibilisiert" wurde. Die Sensibilisierung kann auch durch Fehlgeburten, Schwangerschaftsabbrüche oder Notfalltransfusionen erfolgen. Da man den Kontakt zwischen mütterlichem und dem kindlichen Blut nicht verhindern kann, unterdrückt man die Antikörperbildung bei der Mutter. Schwangere mit negativem Rhesusfaktor und ohne Antikörper erhalten deshalb zwischen der 28. und 30. Woche eine so genannte Rhesusprophylaxe, die für das Kind nicht schädlich ist. Kommt es jetzt zu einem Übertritt von kindlichem Blut in den mütterlichen Organismus, bildet die Mutter keine für das Kind schädlichen Antikörper. Um herauszufinden, ob die Mutter bereits Antikörper gebildet hat, wird zweimal während der Schwangerschaft (am Anfang und in der 24. bis 27. Schwangerschaftswoche) ein Antikörpersuchtest durchgeführt. Dies geschieht auch bei Rh+ Frauen, da noch nach weiteren selteneren Antikörpern gesucht wird.
Bei Kontrolle des Rötelntiters wird bestimmt, ob genügend Antikörper im Blut der Mutter vorhanden sind und somit ein ausreichender Schutz gegen Röteln besteht. Eine Rötelninfektion während der Schwangerschaft kann das Kind sehr schwer schädigen. Bei einer Infektion der Mutter während der ersten Schwangerschaftswochen ist das Kind zu über 50 Prozent betroffen, in späteren Schwangerschaftsmonaten seltener. Die betroffenen Kinder kommen schwer krank zur Welt (geistige Behinderungen, Taubheit, grüner Star, Herzfehler u. v. m.).
Der Schutz gegen Röteln ist vorhanden, wenn man als Kind die Krankheit hatte oder dagegen geimpft wurde. Möchte man schwanger werden und ist sich über den Immunstatus nicht sicher, sollte man vor einer geplanten Schwangerschaft den Rötelntiter bestimmen lassen und ggf. eine Impfung anstreben. Generell wird eine erste MMR-Impfung (Kombination Masern/Mumps/Röteln) für alle Kinder zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat empfohlen, die zweite Impfung sollte bis zum Ende des zweiten Lebensjahres erfolgen, damit ein ausreichender Impfschutz gewährleistet ist..
Nach einer Rötelnimpfung sollte man zwei bis drei Monate nicht schwanger werden. Eine Impfung gegen Röteln während der Schwangerschaft ist nicht möglich. Wenn kein ausreichender Schutz gegen eine Rötelninfektion besteht, muss man während der Schwangerschaft jeden Kontakt zu Rötelnkranken und Personen meiden, die Kontakt zu Rötelnkranken haben.
Die Syphilis (Lues) ist eine Geschlechtskrankheit, die mit Antibiotika gut zu behandeln ist. Da die Patientinnen das Frühstadium der Syphilis selbst kaum bemerken, erfolgt oft keine Behandlung. Besteht eine unbemerkte Infektion bei einer Schwangeren, überträgt sie fast immer die Infektion auf das ungeborene Kind, das entweder schwer krank zur Welt kommt oder erst im Lauf der nächsten Jahre erkrankt. Aus diesem Grund wird eine Lues-Suchreaktion (TPHA-Test) in der Schwangerenvorsorge durchgeführt.
Leberentzündungen können durch verschiedene Viren ausgelöst werden. Besondere Bedeutung hat die Hepatitis B. Es ist möglich, den Hepatitis B-Virus in sich zu tragen, ohne es zu wissen und ohne es zu bemerken. Schwangere würden in einem solchen Fall ihr ungeborenes Kind anstecken, welches unbehandelt in über 90 Prozent der Fälle eine chronische Hepatitis entwickeln würde. Dies kann man jedoch meist durch eine passive und gleichzeitige aktive Impfung des Neugeborenen vermeiden. Nach der 32. Schwangerschaftswoche erfolgt ein Test auf Hepatitis B.
Ein Bluttest auf HIV ist sinnvoll. Obwohl es heute bessere Medikamente und Therapien gibt, ist die durch das Virus verursachte Abwehrschwächeerkrankung AIDS nach wie vor nicht heilbar. Man kann aber durch eine entsprechende Behandlung in der Schwangerschaft die Ansteckungsrate der neugeborenen Kinder deutlich reduzieren.
Welche weiteren Bluttests können sinnvoll sein?
Die genannten Tests werden entsprechend der Mutterschaftsrichtlinien durchgeführt bzw. empfohlen. Viele Frauenärzte halten aber noch weitere Untersuchungen für ratsam.
Hierzu gehört ein Suchtest auf Toxoplasmose. Diese Parasitenerkrankung wird u. a. durch Katzenkot und rohes Fleisch übertragen und führt beim gesunden Erwachsenen in der Regel nicht zu ernsthaften Beschwerden. Die Erstinfektion während der Schwangerschaft kann jedoch eine Schädigung des Kindes verursachen. Oft zeigen sich die Symptome erst nach Jahren (geistige und körperliche Entwicklungsverzögerung, Sehstörungen, Krampfleiden usw.).
Wenn der Arzt eine Erstinfektion mit Toxoplasmose während der Schwangerschaft feststellt, verordnet er Antibiotika. Ob eine Infektion früher durchgemacht wurde und somit lebenslanger Schutz vor einer erneuten Infektion besteht, kann durch einen Bluttest bestimmt werden.
Das Varizellen-Zoster-Virus löst beim ersten Kontakt Windpocken aus. Das Virus bleibt lebenslang in den Nervenzellen und kann reaktiviert werden. Dann löst es die Gürtelrose (Herpes zoster) aus. Die meisten Menschen machen die Infektion im Kindesalter durch. Bekommt aber eine Schwangere Windpocken (nicht bei der Gürtelrose) vor der 20. Woche, kann das Kind mit Missbildungen zur Welt kommen (ein Prozent). Bei einer Windpockeninfektion kurz vor oder nach der Geburt, kann das Neugeborene lebensbedrohlich erkranken. Durch einen Bluttest kann man feststellen, ob man bereits Windpocken hatte und so gegen eine Infektion geschützt ist. Andernfalls ist es möglich, sich vor der Schwangerschaft gegen Windpocken impfen zu lassen.
Eine weitere Untersuchung, die während der Schwangerschaft sinnvoll ist, ist ein sog. Zuckerbelastungstest (OGTT = oraler Glucosetoleranztest). Bis zu sechs Prozent der Schwangeren entwickeln im Laufe der Schwangerschaft eine Zuckerverwertungsstörung, welche oft zunächst unbemerkt verläuft und mit dem OGTT entdeckt werden kann. Dieser sollte in der 24. bis 28. Schwangerschaftswoche stattfinden.
Die Ursachen dieser Stoffwechselstörung sind noch nicht endgültig geklärt. Zum einen spielt eine familiäre Veranlagung eine Rolle, zum anderen sorgt aber auch die veränderte hormonelle Situation während der Schwangerschaft für eine schlechtere Verstoffwechselung des Blutzuckers. Daraus resultieren dauerhaft leicht bis mittelstark erhöhte Blutzuckerwerte. Diese führen zum einen dazu, dass große, schwere Kinder entstehen und viel Fruchtwasser vorhanden ist. Diese Kinder müssen auch nach der Geburt streng beobachtet werden, bis sich ihr eigener Zuckerhaushalt stabilisiert hat.
Die erhöhten Blutzuckerwerte der Mutter schädigen aber auch die Blutgefäße des Mutterkuchens, was wiederum zu einer vorzeitigen Alterung der Plazenta mit einer Unterversorgung der Kindes führt. Unbemerkte Zuckerverwertungsstörungen während der Schwangerschaft sind die häufigste Ursache für Totgeburten. Ist die Zuckerverwertungsstörung bekannt, kann entweder eine kohlenhydratarme Diät oder eine vorübergehende Insulinbehandlung für normale Blutzuckerwerte sorgen und so die Risiken für das Ungeborene deutlich senken.
Frauen, die während der Schwangerschaft an eine Zuckerverwertungsstörung leiden, haben in den meisten Fällen nach der Schwangerschaft wieder normale Blutzuckerwerte. Sie haben allerdings ein erhöhtes Risiko, in ihrem späteren Leben an Diabetes mellitus zu erkranken.
Das CTG
Das CTG (Kardiotokogramm) ist ein Gerät, das gleichzeitig die Herztöne des Kindes und die Wehen der Mutter registriert. Auf einem Papierstreifen zeichnet der Herztonschreiber die Pulsfrequenz des kindlichen Herzen, der Wehenschreiber parallel dazu die Anzahl und Dauer der Wehen auf.
Das Muster der Herztonaufzeichnungen gibt zusammen mit dem Wehenmuster Auskunft über den Zustand des Kindes. So können zu hohe oder niedrige Pulsfrequenzen ermittelt werden.
Langanhaltende Pulsabfälle des kindlichen Herzens während einer Wehe können ein Alarmsignal für einen kindlichen Sauerstoffmangel sein.
Die Überwachung des Kindes unter der Geburt mittels CTG ist Standard. In der Vorsorge wird das CTG unterschiedlich häufig eingesetzt.
Ultraschallkontrollen
Mittels Ultraschall kann der Arzt das Kind, den Muttermund, den Mutterkuchen, das Fruchtwasser und in der Frühschwangerschaft auch die Eierstöcke darstellen. Im Rahmen der Schwangerenvorsorge sind drei Ultraschallkontrollen vorgesehen. Zusätzliche Untersuchungen können bei Auffälligkeiten erfolgen.
Die erste Ultraschallkontrolle findet gewöhnlich zwischen der 9. bis 12. Schwangerschaftswoche statt. Bei dieser Untersuchung überprüft der Gynäkologe, ob der Embryo in der Gebärmutter sitzt und keine Eileiter- oder Bauchhöhlenschwangerschaft vorliegt, und ob es sich um eine Einlings- oder Mehrlingsschwangerschaft handelt. Das schlagende Herz beweist, dass der Embryo lebt. Anhand der Größe des Embryos kann der Geburtstermin überprüft werden. Auch gröbere Fehlbildungen kann der Arzt schon erkennen.
Die zweite Ultraschallkontrolle wird zwischen der 19. und der 22. Schwangerschaftswoche über die Bauchdecke durchgeführt. Nach der Überprüfung der Lebenszeichen (Kindsbewegungen, Herzaktionen) wird das Kind vermessen (Kopf, Brustkorb, Länge des Oberschenkels etc.). Anhand der kindlichen Maße kann eine zeitgerechte Entwicklung oder auch eine Entwicklungsstörung festgestellt werden. Außerdem werden die Fruchtwassermenge bestimmt, die kindlichen Organe wie Gehirn, Herz, Zwerchfell, Leber, Nieren und Harnblase betrachtet und nach möglichen Fehlbildungen gesucht. Wenn das Kind günstig liegt, erkennt man möglicherweise das Geschlecht des Kindes. Die Lokalisation des Mutterkuchens (Plazenta) ist wichtig für den weiteren Schwangerschaftsverlauf und die Geburt.
Die dritte Ultraschallkontrolle findet in der 29. bis 32. Schwangerschaftswoche statt und beinhaltet die gleichen Kontrollen. Jetzt achtet der Arzt besonders auf eine zeitgerechte Entwicklung, die Lage des Kindes und den Sitz des Mutterkuchens.
Sollten sich bei den Kontrollen Unsicherheiten ergeben oder Entwicklungsstörungen offenkundig werden, kann eine genauere Ultraschalldiagnostik in speziellen Instituten oder Praxen mit hochauflösenden Geräten erfolgen. Hierbei werden vor allem Organmissbildungen aufgedeckt, z. B. Lippen-Kiefer-Gaumenspalten oder ein offener Rücken.
Die vorgeburtliche Diagnose eines angeborenen Herzfehlers hätte beispielsweise die Konsequenz, die Geburt in einer Klinik mit kinderkardiologischer Abteilung zu planen. Man sollte aber immer auch bedenken, dass unauffällige Ultraschalluntersuchungen keine Garantie für ein gesundes Kind sind.
Welche Zusatzuntersuchungen gibt es?
Zusatzuntersuchungen können bei Unregelmäßigkeiten in der Schwangerenvorsorge oder unter der Geburt durchgeführt werden. Bei unauffälliger Schwangerschaft und normalem Geburtsverlauf sind sie jedoch nicht nötig.
Mit der Dopplersonografie wird die Blutflussgeschwindigkeit in Gefäßen gemessen. Während der Schwangerschaft werden vor allem die Blutgefäße der Nabelschnur, im kindlichen Gehirn und die Arterien, welche die Gebärmutter mit Blut versorgen, beurteilt. So kann der Versorgungszustand des Kindes oder der Kinder recht genau abgeschätzt werden.
Dies ist dann wichtig, wenn eine Mehrlings-Schwangerschaft vorliegt und die Kinder nicht gleichmäßig wachsen, wenn Herztonveränderungen aufgetreten sind, ein Kind im Mutterleib nicht zeitgerecht entwickelt, also zu klein ist, oder wenn es zu einer Gestose gekommen ist.
Untersuchung von Fruchtwasser und Plazenta
Mit zunehmendem Alter der Mutter steigt das Risiko für eine kindliche Chromosomenstörung. Die häufigste und bekannteste ist die Trisomie 21 oder Down-Syndrom. Die Wahrscheinlichkeit für eine 20-jährige Schwangere, ein Kind mit Down-Syndrom zu bekommen, liegt bei ca. 1:1500, mit 30 Jahren liegt sie bei ca. 1:900, mit 35 Jahren bei ca. 1:350 und mit 40 Jahren bei ca. 1:97.
Die einzigen Untersuchungen, die eine Chromosomenstörung sicher ausschließen können, sind die Chorionzottenbiopsie und die Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese). Wichtig ist jedoch, dass diese Diagnostik die - wenn auch geringe - Gefahr beinhaltet, ein gesundes Kind zu verlieren. Bei Frauen, die 35 und älter sind, ist das Risiko, dass eine Chromosomenstörung vorliegt, genauso groß bzw. größer als der Risiko der genannten Untersuchung. Daher wird Schwangeren ab 35 Jahren eine Fruchtwasseruntersuchung oder Chorionzottenbiopsie empfohlen.
Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese):
Der Eingriff wird meistens zwischen der 16. und der 18. Schwangerschaftswoche durchgeführt, er ist aber schon ab der abgeschlossenen 12. Woche möglich. Unter Ultraschallkontrolle wird eine feine Nadel durch die Bauchdecke bis in die Fruchtblase geschoben und ca. 10 bis 15 Milliliter Fruchtwasser abgezogen. Die in dem Fruchtwasser befindlichen kindlichen Zellen werden in einer Zellkultur angezüchtet und auf Fehlbildungen untersucht. Daher liegt das Ergebnis erst nach ca. zwei Wochen vor.
Bei dieser Untersuchung werden Chromosomenstörungen (z. B. Down-Syndrom) entdeckt sowie das Geschlecht des Kindes bestimmt. Mittels Schnelltest können bestimmte Chromosomen gesondert untersucht werden, so dass ein recht sicheres Ergebnis bereits nach ca. 48 Stunden vorliegt. Die Diagnose eines Neuralrohrdefektes (offener Rücken) ist mit hoher Sicherheit möglich, wenn man zusätzlich das Hormon AFP aus dem gewonnenen Fruchtwasser bestimmt.
Alle kindlichen Fehlbildungen werden jedoch auch mit dieser Methode nicht entdeckt. Herzfehler oder Organmissbildungen, die nicht mit einer Chromosomenstörung einhergehen, bleiben unentdeckt. Man kann jedoch auch gezielt nach bestimmten Stoffwechselstörungen suchen, wenn diese familiär gehäuft auftreten.
Die Risiken für die Mutter sind gering. Sehr selten kommt es zu einer Entzündung der Fruchtwasserhöhle, gelegentlich geht Fruchtwasser ab oder es treten Blutungen nach dem Eingriff auf. Das Risiko einer Fehlgeburt durch die Fruchtwasseruntersuchung liegt bei etwas unter einem Prozent, bei frühen Amniozentesen (abgeschlossene 12. und 13. Schwangerschaftswoche) etwas höher.
Chorionzottenbiopsie (Untersuchung von Plazentagewebe):
Die Chorionzottenbiopsie kann schon ab der 10. bis 13. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Meist wird eine Nadel durch die Bauchdecke hindurch bis zum Mutterkuchen (Plazenta) geführt und mit einer Spritze Gewebe vom Mutterkuchen abgezogen. Die Zellen des Mutterkuchens können leichter als bei der Amniozentese untersucht werden, weshalb erste Ergebnisse bereits nach zwei bis drei Tagen vorliegen. Das endgültige Ergebnis liegt nach 10 bis 14 Tagen vor. Bei dieser Untersuchung wird kein Fruchtwasser entnommen, eine Aussage zu einem möglichen Neuralrohrdefekt (offener Rücken) ist also nicht möglich. Fehlgeburten durch eine Blutung, vorzeitige Wehen und Infektionen können auftreten. Das eingriffsbedingte Risiko liegt bei ein bis vier Prozent.
Bei speziellen Fragen können die Amniozentese und die Chorionzottenbiopsie kombiniert werden. Chromosomenanomalien sind auch aus dem Nabelschnurblut bestimmbar (ab der 19. SSW kann eine Punktion erfolgen).
Wenn man sich für eine dieser diagnostischen Methoden entscheidet, sollte man den "richtigen" Zeitpunkt wählen, um noch früh über einen möglichen Schwangerschaftsabbruch entscheiden zu können. Bei aller Beratung sollte man beachten, dass auch die vorgeburtliche Diagnostik keine Garantie für ein gesundes Kind geben kann und sie nur sinnvoll ist, wenn sich eine Konsequenz daraus ergibt. Die meisten Schwangerschaften verlaufen normal und enden mit der Spontangeburt eines gesunden Kindes.
Nackentransparenz und Triple-Diagnostik
Darüber hinaus gibt es zwei nicht invasive Verfahren, die eine Risikoabschätzung ermöglichen, ob das Kind eine Chromosomenstörung hat oder nicht. Beide Untersuchungen liefern keine "sicheren" Ergebnisse. Ergibt eine Untersuchung ein niedriges Risiko für eine Störung beim Kind, so heißt das nicht, dass das Kind mit Sicherheit gesund ist. Ergibt die Untersuchung ein hohes Risiko, heißt das aber auch nicht, dass tatsächlich eine Chromosomenstörung vorliegt. Bevor man aus einem "hohen Risiko" eine Konsequenz zieht, wird auf jeden Fall eine Fruchtwasseruntersuchung oder Chorionzottenbiopsie durchgeführt.
Nackentransparenz bzw. Ersttrimester-Screening:
Zwischen der 11. und dem Ende der 14. Schwangerschaftswoche kann in zertifizierten (durch FMF = Fetal Medicine Foundation) Abteilungen oder Praxen mit dem Ultraschallgerät die Nackenfalte des Kindes ausgemessen werden.
Zusammen mit der Bestimmung zweier Hormone aus dem mütterlichen Blut (PAPP-A und freies ß-HCG) ergibt sich daraus die Möglichkeit, ein statistisches Risiko für das Vorliegen eines Down-Syndroms und anderer Chromosomenstörungen und Fehlbildungen zu berechnen.
Eine Trisomie 21 kann zu ca. 85 Prozent erkannt werden. Ergibt dieser Test ein erhöhtes Risiko, wird im Anschluss eine Chorionzottenbiopsie empfohlen, so dass das endgültige, sichere Ergebnis relativ früh in der Schwangerschaft vorliegt.
Triple-Diagnostik:
Bei diesem Test werden drei Hormone im mütterlichen Blut bestimmt: AFP, ß-HCG und Östradiol.
Der Test ist nur zwischen der 15. und der 20. Schwangerschaftswoche sinnvoll. AFP ist in ca. 80 Prozent der Fälle mit einem Neuralrohrdefekt ("offener Rücken") erhöht. Veränderungen aller drei Werte ermöglichen eine statistische Risikoberechnung für ein Kind mit Down-Syndrom. Diese ist jedoch nicht so genau wie beim Ersttrimester-Screening.
In Zahlen bedeutet das: wenn 1000 Frauen am Triple-Test teilnehmen, haben 40 ein erhöhtes Risiko, ein Kind mit einem Neuralrohrdefekt (offener Rücken) zu bekommen, bei nur 2 Kindern davon liegt dieser Defekt bei Geburt vor. Bei 80 bis 100 Frauen liefert der Test ein erhöhtes Risiko für ein Kind mit Down-Syndrom, und nur 1 bis 2 Kinder werden tatsächlich mit einem Down-Syndrom geboren.
Das bedeutet, mindestens 118 Frauen (also 11,8 Prozent) werden unnötiger Weise beunruhigt und unterziehen sich vermutlich einer invasiven Pränataldiagnostik. Von den rund 870 Frauen, die einen unauffälligen Befund im Triple-Test erhalten, hat immerhin noch eine ein Kind mit offenem Rücken oder Down-Syndrom. Ein weiterer Nachteil des Tests ist, dass er erst ab der 15. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden kann und so das Ergebnis auch erst spät vorliegt.
Schwangere mit genetisch bedingten Erkrankungen in der Familie oder Schwangere aus Verwandtenehen sollten sich (am besten schon vor einer geplanten Schwangerschaft) im Rahmen einer genetischen Beratung informieren lassen. Durch Untersuchungen des Erbmaterials sind Aussagen über die Wahrscheinlichkeit möglich, wie oft vorliegende Erkrankungen weitergegeben werden.
Impressum
Copyright: sanvartis GmbH
Erstellungsdatum: Januar 2002
Autor: Dr. med. Ellen Ernst
Letzte Aktualisierung: April 2005
Durch: Janna Christoffers, Medizinjournalistin
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Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF): Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe: Bluthochdruck in der Schwangerschaft. AWMF-Leitlinien-Register Nr. 015/018 (Letzte Aktualisierung: 2002).
Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF):
Arbeitsgemeinschaft Diabetes und Schwangerschaft der Deutschen Diabetesgesellschaft, Arbeitsgemeinschaft für materno-fetale Medizin der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe und Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin:
Empfehlung zur Diagnostik und Therapie des Gestationsdiabetes.
AWMF-Leitlinien-Register Nr. 057/008 (Erstellung: 2001).


