Gentest
(Genomanalyse, molekularbiologische)
Was ist ein Gen?
Ein Gen ist eine Einheit des Erbgutes (Genom). Das menschliche Erbgut besteht aus etwa 32.000 verschiedenen Genen, die auf den Chromosomen liegen. Der Mensch besitzt 46 Chromosomen, die in 23 Paaren angeordnet sind. Sämtliche Informationen, die zum Bau und Betrieb des Körpers benötigt werden, sind in den Genen als Abfolge von DNA-Molekülen gespeichert.
Im Sommer 2000 verkündeten Wissenschaftler die komplette Entschlüsselung des menschlichen Genoms, der Summe aller Gene. Dieser Meilenstein der Genetik ist jedoch erst der Anfang für Forschungen auf diesem Gebiet. Obwohl die DNA-Sequenzen der Gene nun bekannt sind, sind ihre einzelnen Funktionen, Wirkungen und Wechselwirkungen noch weitgehend unerforscht.
Veränderungen von Genen können zu unterschiedlich schweren genetisch bedingten Erkrankungen führen. Diese Veränderungen können mithilfe molekulargenetischer Methoden (Gentests) untersucht werden.
Was ist der genetische Fingerabdruck?
Wie kein Mensch dem anderen gleicht, so unterschiedlich sind auch die genetischen Muster jedes Menschen. Mit Ausnahme eineiiger Zwillinge besitzt jedes Individuum einen einzigartigen Code.
Die molekularbiologische Aufbereitung des Erbgutes als genetischer Fingerabdruck macht das Genmuster als Strichcode sichtbar. Dieses Verfahren wird bei der Verbrechensbekämpfung und in Vaterschaftsprozessen häufig angewandt.
Welche Aussagekraft haben Gentests?
Der umgangssprachliche Ausdruck Gentest schließt eine Reihe verschiedener molekularbiologischer Methoden zur Analyse des Erbgutes ein. Die Untersuchung bezieht sich dabei immer auf eine einzelne Fragestellung bzw. Erkrankung. Es gibt keinen Test, der die Gesamtheit des Genoms auf alle möglichen Veränderungen hin beurteilt.
Nur wenige erbliche Krankheiten können auf einen einzelnen Defekt im Erbgut zurückgeführt werden (monogenetische Erbkrankheiten). Die meisten Erkrankungen sind Folge mehrerer genetischer Veränderungen (Mutationen), die zusammen ein bestimmtes Beschwerdebild verursachen (polygenetische Erbkrankheiten) oder sie entstehen infolge einer Wechselwirkung äußerer Umwelteinflüsse und einer genetischen Veranlagung. Der Nachweis eines für eine Krankheit typischen Gendefekts kann das Auftreten der Erkrankung nicht mit Sicherheit vorhersagen. Ebenso wenig ist ein Gentest in der Lage, eine Erkrankung mit erblicher Komponente völlig auszuschließen.
Die Struktur des Genoms bestimmt lediglich die mehr oder weniger starke Neigung, eine Krankheit zu entwickeln. Entsprechend zurückhaltend muss mit Ergebnissen von Gentests umgegangen werden, deren Ergebnisse bestenfalls eine Risikoeinschätzung möglich machen. Niemals können damit hundertprozentige Voraussagen gemacht werden.
Wie werden Gentests durchgeführt?
Für einen Gentest benötigt man meist eine Blutprobe. Für manche Tests sind einzelne Zellen der Mundschleimhaut, aus Mundspülwasser oder Abstrichen der Wange ebenfalls ausreichend.
In der vorgeburtlichen Diagnostik wird kindliches Zellmaterial aus dem Fruchtwasser oder den Chorionzotten der Gebärmutter (kindlicher Anteil des Mutterkuchens) gewonnen. Ein neueres, risikoärmeres Verfahren ist das Filtrieren fetaler Zellen aus dem Blut der Mutter.
Da die Durchführung von Gentests zahlreiche ethische Probleme aufwerfen kann, ist sie einer strengen Regelung unterworfen:
- Der Test darf erst nach eingehender genetischer Beratung erfolgen.
- Der Test muss freiwillig sein, um das Recht auf Nicht-Wissen zu gewährleisten.
- Bei der Aufklärung und Beratung darf der Ratsuchende nicht beeinflusst werden.
- Bei Kindern und Jugendlichen ist der Test nur dann durchzuführen, wenn mit dem Auftreten der Erkrankung bereits im Jugendalter zu rechnen ist, und wenn sinnvolle medizinische Maßnahmen zur Verhütung oder Therapie ergriffen werden können. Bei Minderjährigen muss Einsichtsfähigkeit für die Krankheit und das Testergebnis bestehen.
- Das Eigentumsrecht an Untersuchungsmaterial und Ergebnis liegt allein beim Patienten.
- Zwischen Beratung und Untersuchung soll eine längere Bedenkzeit liegen.
- Die Einwilligung zum Gentest muss jederzeit widerrufen werden können.
Welche verschiedenen Gentests gibt es?
Gentests der Eltern bei Kinderwunsch (Heterozygotendiagnostik)
Bei so genannten rezessiv vererbten Krankheiten kommt es nur dann zum Ausbruch der Erkrankung, wenn beide für ein Merkmal verantwortlichen Genorte verändert sind. Ist nur ein einzelnes Gen defekt, sind die Betroffenen gesund, sie können jedoch als Anlageträger die Erkrankung an ihre Nachkommen weitergeben (Heterozygotie). Kinder zweier Anlageträger haben ein erhöhtes Risiko zu erkranken.
In Familien mit einer Vorbelastung für eine rezessiv vererbte Erkrankung und Kinderwunsch kann eine genetische Beratung und Untersuchung daher nützlich sein, um das Krankheitsrisiko für den Nachwuchs einzuschätzen. Bei einer genetischen Beratung wird zunächst geklärt, ob ein Gentest bei der entsprechenden Krankheit und dem jeweiligen Erkrankungsmuster im Stammbaum sinnvoll ist. Eine routinemäßige Testung gibt es nicht.
Ein Beispiel für einen solchen Test ist der Gentest bei Zystischer Fibrose (Mukoviszidose). Die Zystische Fibrose gehört zu den häufigsten Erbkrankheiten. Kinder können nur erkranken, wenn beide Eltern das auslösende Gen tragen und vererben. In etwa jeder 400. Partnerschaft besteht ein Risiko von eins zu vier für die Geburt eines an Zystischer Fibrose erkrankten Kindes. Durch einen Gentest kann die Krankheit weder sicher vorhergesagt, noch für die Zukunft ausgeschlossen werden.
Der Nachweis von Genen, die mit der Zystischen Fibrose zusammenhängen, dient in erster Linie der Bestätigung einer klinischen Diagnose. Falls sich bei den Kindern eine entsprechende Mutation findet, können auch die Eltern auf dieses Gen getestet werden. Dadurch kann man das Risiko für ihre weiteren Kinder einschätzen. Die gesunden Geschwister müssen nicht untersucht werden.
Gentests zur Vorhersage von Krankheiten (Prädiktive genetische Diagnostik)
Die Untersuchung eines gesunden Menschen auf Erbanlagen, die zu Erkrankungen im späteren Leben führen, wird nur bei besonderem Verdacht durchgeführt. Bei vermeidbaren oder behandelbaren Krankheiten kann diese Untersuchung im Einzelfall eine wichtige Hilfe bei Entscheidungen über vorbeugende Maßnahmen oder Fragen der Lebens- oder Familienplanung sein. Sie kann von Sorgen befreien, aber auch Ängste hinsichtlich der gesundheitlichen Zukunft wecken. Informationen über genetische Veranlagungen können nicht nur die Privatsphäre betreffen, sondern auch in andere Lebensbereiche hineinwirken (z. B. Arbeitswelt, Versicherungswesen).
Die prädiktive genetische Diagnostik ist keine Routineuntersuchung und bedarf einer umfassenden Beratung des Betroffenen.
Ein Beispiel hierfür ist der Gentest bei Brustkrebs. Brustkrebs ist eine der häufigsten Krebserkrankungen in Deutschland. Jede Frau hat ein gewisses Risiko, im Laufe ihres Lebens an Brustkrebs zu erkranken. Ein Teil der Betroffenen hat Verwandte ersten oder zweiten Grades, die ebenfalls an Brustkrebs erkrankt sind. Die Ursache der Erblichkeit von Brustkrebs ist dabei in den meisten Fällen nicht an ein einzelnes Gen geknüpft, sondern an ein Zusammenwirken mehrerer zum Teil unbekannter Gene und Umweltfaktoren. Bei einigen Betroffenen konnte jedoch ein Gen nachgewiesen werden, das in 70 bis 90 Prozent der Fälle Brust- oder Eierstockkrebs verursacht.
Eine routinemäßige Suche nach diesem Gen wird in Deutschland zurzeit nicht durchgeführt. Nur in Sonderfällen (bei familiärer Häufung und dem Nachweis des Gens bei erkrankten Blutsverwandten) wird die Testung zur Risikoeinschätzung im Rahmen von Studien angeboten. Erste Informationen erhalten betroffene Frauen von ihrem Frauenarzt. Die genetische Beratung erfolgt dann in enger Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Brustkrebs-Zentrum.
Gentests in der vorgeburtlichen Diagnostik (Pränataldiagnostik)
Voraussetzung eines vorgeburtlichen Gentests ist eine Beratung mit ausführlicher Aufklärung über alle Aspekte der Untersuchung und ihre möglichen Konsequenzen. Aus dem Untersuchungsergebnis können sich schwerwiegende Entscheidungen ergeben, die Grundwerte und Grundrechte des menschlichen Lebens betreffen.
Das Vorliegen oder das erhebliche Risiko einer nicht heilbaren Schädigung des Kindes kann so schwer wiegen, dass eine Fortsetzung der Schwangerschaft schwierig erscheint. Die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch sollten die Schwangere, ihr Partner sowie die beteiligten Ärzte und Berater gemeinsam diskutieren. Die Höhe des Risikos, der Schweregrad der gesundheitlichen Beeinträchtigung, Therapie und Förderungsmöglichkeiten sowie die individuelle Situation der schwangeren Frau und deren Bedeutung für das betroffene Kind müssen dabei in Betracht gezogen werden. Die Schwangere kann im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen aufgrund des Testergebnisses einen Abbruch wünschen. Keinesfalls jedoch kann der Arzt aus medizinischen Gründen auf einen Abbruch bestehen. Er ist lediglich der Berater der Schwangeren, die letztlich die Entscheidung trifft.
Vorgeburtliche Genanalysen bergen durch die eingreifenden Techniken bei der Gewinnung kindlicher Zellen ein zusätzliches Risiko. Die genetische Pränataldiagnostik wird daher nur bei konkretem Verdacht auf eine schwere Erbschädigung durchgeführt. Sie gehört nicht zur Routinediagnostik.
Vorgeburtliche Vaterschaftsbestimmung
Eine vorgeburtliche Bestimmung der Vaterschaft ist technisch möglich, wenn Blutproben der Mutter und eines Partners sowie eine Gewebeprobe des Kindes zur Verfügung stehen.
Vorgeburtliche Geschlechtsbestimmung
Bereits in der achten bis elften Schwangerschaftswoche kann bei genetischen Untersuchungen das Geschlecht des Kindes erkannt werden. Aus dieser Information darf aber keine Entscheidung über Austragen oder Abbruch der Schwangerschaft entstehen. Deshalb werden Geschlechtsbestimmungen erst nach Ablauf der zwölften Schwangerschaftswoche an Eltern und Frauenärzte weiter gegeben.
Wozu dient die genetische Beratung?
In der genetischen Beratung sollen Fragen beantwortet werden, die im Zusammenhang mit erblich bedingten Erkrankungen oder Entwicklungsstörungen beim Ratsuchenden selbst, dessen Kindern oder Angehörigen bestehen. In welcher Art die Beratungsstelle dabei hilfreich ist, hängt von der jeweiligen Krankheit und der persönlichen Fragestellung ab. Ob eine Bestimmung des Risikos für Erbkrankheiten im individuellen Fall möglich und ein Gentest sinnvoll ist, wird dort besprochen.
Zur genetischen Beratung gehören:
- Die Klärung der persönlichen Fragestellung und des Beratungsziels
- Die Erhebung der persönlichen und familiären gesundheitlichen Vorgeschichte
- Die Bewertung vorliegender ärztlicher Befunde
- Eine körperliche Untersuchung des Einzelnen oder dessen Familie, wenn die Fragestellung dies erfordert
- Untersuchungen an Blut oder anderen Geweben, wenn dies weitere Hinweise liefert
- Eine möglichst genaue medizinische Diagnose
- Ausführliche Informationen über die mögliche Erkrankung oder Behinderung mit Möglichkeiten der Vorbeugung und Therapie
- Eine Abschätzung individueller und allgemeiner genetischer Risiken
- Eine ausführliche Beratung über die mögliche Bedeutung der gewonnen Informationen für die Lebens- und Familienplanung und die Gesundheit sowie die Betroffenheit von Dritten
zu bewerten und sich auf sie einzustellen. Es bleibt allein dem Ratsuchenden überlassen, welche Konsequenzen er aus dem Beratungsgespräch zieht.
Wenn sich aus der genetischen Untersuchung Auffälligkeiten ergeben, die nichts mit der Fragestellung zu tun haben oder nach derzeitigem medizinischem Kenntnisstand nicht die Ursache für gesundheitliche Schäden sind, werden die Auffälligkeiten nicht mitgeteilt.
Die wichtigsten Inhalte der Beratung werden in einem verständlich gehaltenen Brief noch einmal zusammengefasst. Falls dann noch Fragen offen sind oder neue Probleme auftreten, kann man die Beratung beliebig oft fortsetzen.
Der Ratsuchende bestimmt selbst, ob und in welchem Umfang das Untersuchungsergebnis an andere Ärzte weitergegeben wird. Die Weitergabe von Untersuchungsergebnissen an Dritte darf nur nach seinem schriftlichen Einverständnis geschehen.
Literatur/Leitlinien/EBM:
Bundesärztekammer (Hrsg.): Richtlinien zur prädiktiven genetischen Diagnostik (2/2003). Deutsches Ärzteblatt 100, S. A1297-A1305 (2003).
Pschyrembel Klinisches Wörterbuch. De Gruyter (259. Auflage 2002).
Deutsche Gesellschaft für Humangenetik, Berufsverband Medizinische Genetik e. V.: Medizinische Genetik - Richtlinien und Stellungnahmen (10/2001).
Scholz, A.: Kurzlehrbuch "Humangenetik". Chapman & Hall (8. Auflage 1994).


