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Hornhauttransplantation



(Keratoplastik)


Warum sind Hornhauttransplantationen notwendig?


Die durchsichtige Hornhaut (Kornea) ist die äußere Begrenzung des Auges, sozusagen ein Fenster, durch das man schaut. Jede Veränderung ihrer Klarheit zieht eine Verschlechterung des Sehvermögens nach sich. Sind erst einmal Eintrübungen vorhanden, bilden diese sich in der Regel nicht mehr zurück. Ab einem gewissen Stadium hilft daher nur noch der Austausch gegen eine gesunde, klare Hornhaut, die ein Verstorbener gespendet hat: eine so genannte Hornhauttransplantation (Keratoplastik).

Mit mehr als 40.000 Eingriffen jährlichen Eingriffen in Europa und den USA ist die Keratoplastik die bei weitem häufigste Organtransplantation weltweit. Pro Jahr werden in Deutschland durchschnittlich drei- bis viertausend Hornhauttransplantationen durchgeführt. Der Bedarf ist allerdings mindestens doppelt so hoch. Viele Menschen wissen allerdings gar nicht, dass es die Möglichkeit einer Hornhautspende gibt.

Für welche Patienten ist eine Hornhauttransplantation sinnvoll?


Eine neue Hornhaut benötigen in erster Linie Menschen, deren Hornhaut durch Verformungen oder Narben undurchsichtig geworden ist. Dafür gibt es verschiedene Gründe: Verletzungen mit anschließender Narbenbildung gehören zu den Häufigsten. Auch Personen, deren Hornhaut so schwer entzündet war, dass Narben verblieben, sind oft auf einen Ersatz angewiesen. Dies kommt z. B. nach einer Infektion der Hornhaut mit Herpesviren (Herpeskeratits) vor.

Aber auch altersbedingt oder nach operativen Eingriffen kann es zu Hornhautveränderungen kommen, die eine Transplantation notwendig machen. Des Weiteren gibt es auch angeborene Hornhauterkrankungen.

Kann es Abstoßungsreaktionen geben?


Die Abwehrzellen des Immunsystems, die eine Abstoßungsreaktion hervorrufen, befinden sich in der Blutbahn des Menschen. In der klaren Hornhaut sind hingegen keine Blutgefäße vorhanden, da die Ernährung über das Tränensekret erfolgt. Die im Blut befindlichen Abwehrzellen können andere Zellen als "fremd" erkennen und die Abstoßung auslösen. Da eine gesunde Hornhaut nicht durchblutet wird, findet dieser Prozess dort normalerweise nicht statt, und ein entsprechendes Transplantat wird von den Immunzellen nicht als fremd wahrgenommen.

Anders sieht es aus, wenn aufgrund einer Erkrankung Blutgefäße in die Hornhaut eingesprossen sind (Vaskularisation). In solchen Fällen müssen die Spenderhornhäute sorgfältig analysiert und so ausgesucht werden, dass sie in möglichst vielen Eigenschaften mit dem körpereigenen Gewebe des Empfängers übereinstimmen. Die Gefahr einer Abstoßung lässt sich auf diese Weise zumindest verringern.

Die Koordination von Empfänger- und Spendereigenschaften übernimmt die Hornhautbank in Zusammenarbeit mit den Augenkliniken. Weitgehend unbekannt ist, dass Hornhäute vom 10. bis zum 85. Lebensjahr gespendet werden können, also auch alte Menschen noch zu potenziellen Organspendern zählen. Das könnte vielleicht erklären, warum bei Spenderhornhäuten nach wie vor ein Mangel besteht.

Was wird getan, um die benötigten Spenderhornhäute zu erhalten?


Hornhautspender:
Ist eine Person verstorben (z. B. tödlich verunglückt), so werden seine Angehörigen über die Möglichkeit der Organspende und insbesondere auch der Hornhautspende informiert. Hornhäute können noch bis zu 72 Stunden nach dem Tod entnommen werden. So bleibt den Hinterbliebenen Zeit sich in Ruhe zu überlegen, ob sie einer Entnahme zustimmen. Man kann sich aber auch schon zu Lebzeiten zur Spende entscheiden und erhält dann einen Organspendeausweis, der die Bereitschaft signalisiert.
Hat der Patient einen solchen Ausweis oder entscheiden sich die Hinterbliebenen für die Entnahme, werden die Spenderorgane entfernt und in die Hornhautbank gebracht. Dem Verstorbenen werden Glasprothesen eingesetzt, die äußerlich seinen natürlichen Augen ähneln.

Aufbereitung der Hornhaut:
Eine sorgfältige Analyse und die nachfolgende Beobachtung der Hornhaut gewährleisten die Bereitstellung von hochwertigen Transplantaten. Gleichzeitig schließen mikrobiologische Tests und Untersuchungen des Spenderblutes aus, dass Krankheiten (z. B. HIV und Hepatitis B) auf den Empfänger übertragen werden.
Aus Gründen der Keimfreiheit findet die eigentliche Aufbewahrung der Hornhäute in einem speziellen Behältnis und einer Nährlösung statt. Vier bis sechs Wochen können die Zellen der Hornhäute dort überleben. Insgesamt viermal werden die Hornhäute vor der Transplantation auf Keimfreiheit überprüft. Auch die Nährlösungen werden regelmäßig auf Bakterien untersucht.

Auswahl der Empfänger:
Neben der Überprüfung der Spenderorgane organisieren die Hornhautbanken die Zuordnung der Transplantate an die Empfänger. Da die Hornhäute im Brutschrank vier bis sechs Wochen überleben können, bleibt genügend Zeit, die Patienten in Ruhe und planmäßig in die Klinik zu bestellen und auf ihre Operation vorzubereiten.

Künstliche Hornhaut:
Bei der Erprobung und Erforschung der künstlichen Hornhaut wurden in den letzten Jahren große Fortschritte erzielt. Allerdings ist der breite Einsatz dieser Technik noch nicht möglich.

Wie hoch sind die Risiken einer Hornhauttransplantation?


Die Erfolgsrate bei Hornhauttransplantationen ist im Normalfall, das heißt wenn wenn keine akuten Entzündungen oder Gefäßeinsprossungen etc. vorliegen) mit über 90 Prozent sehr hoch  auch weil das Transplantat dann von der körpereigenen Abwehr nicht angegriffen wird.

Eine eingetrübte Hornhaut schränkt die Sehfähigkeit des Auges sehr stark ein. Wenn sie durch eine neue, klare Kornea ersetzt wird, haben die Patienten gute Chancen dass ihre Sehfähigkeit wieder vollständig hergestellt wird.

Wie verläuft eine Operation?


Die Operation kann im Krankenhaus oder auch ambulant durchgeführt werden. Der Operationsablauf ist relativ einfach: Zunächst schneidet der Arzt die trübe Stelle aus der Hornhaut des Patienten heraus. Dann stanzt er aus der Spenderhornhaut ein Scheibchen, aus setzt es in die passende Lücke des Empfängers eingesetzt und vernäht es anschließend vernäht unter dem Mikroskop. In den meisten Fällen wird also nicht die gesamte Hornhaut sondern nur der zentrale Teil um die Pupille übertragen.

Grundsätzlich kann der Eingriff in lokaler Betäubung vorgenommen werde, die meisten Augenärzte raten jedoch zur Vollnarkose, weil dies das Risiko plötzlicher Augenbewegungen verringert. Genäht wird mit Nadel und Faden im Miniaturformat. Das Präzisionsinstrument ist gerade mal drei Millimeter lang und gebogen. Der Faden besteht aus Nylon und hat einen Durchmesser von 30 Mikrometern - halb soviel wie ein menschliches Haar. Die Fäden werden erst nach 12 bis 18 Monaten gezogen, da die Wunden bei Hornhauttransplantationen sehr langsam heilen. Bei einem geübten Operateur dauert der Eingriff etwa 30 Minuten.

Komplikationen durch Infektionen oder Ähnliches sind sehr selten (unter drei Prozent), vor allem wenn die Spenderhornhaut in einer Hornhautbank kultiviert worden ist.
Die häufigste Komplikation ist die Abstoßungsreaktion, die sich allerdings durch die Gabe von Immunsuppressiva unter Umständen eindämmen lässt. Falls die neue Hornhaut vom Körper gar nicht angenommen wird, kann eine erneute Transplantation erfolgen.

Wenn vorher keine Entzündung am Auge vorlag, heilt die neue Hornhaut nach der Operation ohne Schmerzen ein. War das Auge allerdings schwer entzündet, können im weiteren Verlauf noch Schmerzen bestehen, die aber in der Regel und ggf. mit Schmerzmitteln allmählich abklingen.

Nachbehandlung


In den ersten Tagen nach der Operation müssen häufige augenärztliche Untersuchungen erfolgen, um mögliche Entzündungen oder eine eventuelle Abstoßungsreaktion frühzeitig zu entdecken und zu behandeln. Auch danach sollte man regelmäßig einen Augenarzt aufsuchen.

Sollte es zu einer Abstoßungsreaktion gekommen sein, kann das Immunsystem durch Medikamente unterdrückt werden, so wie es bei anderen Organtransplantationen grundsätzlich notwendig ist. Die bei der Operation verwendeten Fäden werden in Regel erst nach 12 bis 18 Monaten gezogen.


Literatur/Leitlinien/EBM:



Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) Heidelberg.

Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA): http://www.dog.org/ (1988-1993).

Grehn, F.: Augenheilkunde. Springer (28. völlig neu bearbeitete Auflage 2003).

Kampik, A., Grehn, F.: Augenärztliche Differenzialdiagnose. Thieme-Verlag (2000).

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