Kaiserschnittentbindung
(Sectio caesarea)
Was ist ein Kaiserschnitt?
Der Kaiserschnitt heißt in der medizinischen Fachsprache Sectio caesarea. Woher die Bezeichnung stammt, dazu gibt es verschiedene Theorien. Eine davon ist, dass angeblich der römische Kaiser Cäsar auf diese Weise zur Welt gekommen ist.
Der Kaiserschnitt ist eine Operation, die in Vollnarkose oder aber in örtlicher Betäubung (Spinal- oder Periduralanästhesie) erfolgt.
Der Eingriff stellt eine Alternative zur natürlichen Geburt des Kindes dar. In einigen Fällen, z. B. bei einer queren Geburtslage des Ungeborenen in der Gebärmutter, ist eine Kaiserschnittentbindung die einzige Möglichkeit, das Kind auf die Welt zu bringen.
Wann wird ein Kaiserschnitt durchgeführt?
Ein Kaiserschnitt wird immer dann durchgeführt, wenn eine natürliche Geburt die Gesundheit oder das Leben von Kind oder Mutter gefährden würde. Immer häufiger äußern Schwangere den Wunsch nach einer Kaiserschnittentbindung, auch wenn weder ihr Leben oder ihre Gesundheit noch die des Kindes ernsthaft gefährdet sind (Wunsch-Sectio). Wenn kein medizinischer Grund vorliegt, darf ein Geburtshelfer nach entsprechender ausführlicher Aufklärung dem Wunsch nach einer Kaiserschnittentbindung nachkommen, er ist allerdings nicht dazu verpflichtet.
Auch wenn der Kaiserschnitt zu den Routineoperationen gehört und aufgrund moderner Narkoseverfahren, Maßnahmen zur Vorbeugung einer Thrombose sowie des Einsatzes von Antibiotika die Komplikations- und Sterberate deutlich gesunken ist, ist der Kaiserschnitt für die Mutter in den meisten Fällen mit mehr Komplikationen und einer höheren Sterblichkeit verbunden als eine "normale" Geburt. Der Grund dafür mag aber auch darin liegen, dass es sich in den meisten Fällen beim Kaiserschnitt um Notfalleingriffe bzw. Risikogeburten und nicht um geplante Wunsch-Sectios handelt.
Da das mütterliche Sterberisiko bei einem Kaiserschnitt aber deutlich höher liegt als bei einer natürlichen Geburt, muss vor jedem Kaiserschnitt, wie vor allen Operationen, gründlich geprüft werden, ob er erforderlich ist, und ob eine natürliche Geburt eine vertretbare Alternativen darstellt. Die Gesundheit des Kindes spielt bei dieser Entscheidung ebenfalls eine wichtige Rolle.
Unbestritten ist, dass ein Kaiserschnitt durchgeführt werden muss, wenn das Kind quer in der Gebärmutter liegt, wenn das Kind so groß oder das Becken der Mutter so klein oder verformt ist, dass das Kind nicht durch das Becken passen würde, wenn der Mutterkuchen den Muttermund bedeckt (Plazenta prävia) oder sich vorzeitig von der Gebärmutter ablöst, wenn die Nabelschnur vorgefallen ist, wenn ein kindlicher Sauerstoffmangel nachgewiesen wurde, wenn es aufgrund eines Bluthochdrucks der Mutter zu einem Krampfanfall gekommen ist (Eklampsie) oder wenn eine bestimmte Schwangerschaftserkrankung, das so genannte HELLP-Syndrom, vorliegt.
In den meisten anderen Fällen wird zunächst eine natürliche Geburt angestrebt. Sollten dann unter der Geburt Komplikationen auftreten, kann ein Kaiserschnitt erforderlich werden. Das ist häufig der Fall, wenn die Herztöne des Kindes schlecht sind, wenn die Geburt sehr lange dauert oder gar nicht mehr voranschreitet, wenn es zu Infektionszeichen des Kindes kommt oder wenn die Mutter erschöpft ist.
Darüber hinaus gibt es Situationen, in denen individuell entschieden wird, welcher Geburtsvorgang für Mutter und Kind mit den wenigsten Risiken behaftet ist und ob nicht doch ein Kaiserschnitt geplant werden sollte. Die Entscheidung ist neben dem ärztlichen Rat auch von dem Willen der Schwangeren abhängig, die durch eine umfangreiche Aufklärung, die alle Vor- und Nachteile der verschiedenen Geburtswege beinhaltet, in die Lage versetzt werden sollte, eine eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen. Solche individuellen Vorgehensweisen kommen vor allem bei Mehrlingsschwangerschaften, bei sehr großen Kindern (fetale Makrosomie), bei Steißlagen und nach vorausgegangenen Kaiserschnitten zum Tragen.
Ein Kaiserschnitt ist ein ärztlicher Eingriff, in den die Schwangere einwilligen muss. Eine rechtsgültige Einwilligung setzt voraus, dass sie weiß, welchem Zweck der Eingriff dient, mit welchen Risiken er verbunden ist und welche Alternativen zur Wahl stehen. Der Kaiserschnitt ist eine Operation, die auch eine Schmerzausschaltung - eine Vollnarkose oder eine örtliche Betäubung - erforderlich macht, die ebenfalls einer Einwilligung bedarf.
Welche Narkosemöglichkeiten gibt es?
Drei Formen der Narkose kommen bei einem Kaiserschnitt in Betracht. Die Schmerzausschaltung kann durch eine Vollnarkose erfolgen. Dabei erhält die Schwangere Schmerz- und Schlafmittel und wird für die Dauer des Eingriffs künstlich beatmet. Sie schläft während der gesamten Operation, spürt nichts, erlebt aber auch nicht den Moment, in dem Ihr Kind zur Welt kommt. Bei den anderen beiden Verfahren mittels örtlicher Betäubung ist die Patientin wach, erlebt den Moment, in dem ihr Kind geboren wird, kann es sofort sehen und oft auch anfassen. Allerdings bekommt sie auch das Prozedere der Operation mit. Sie sieht zwar den Operationsbereich nicht, hört aber z. B. die Gespräche des medizinischen Personals.
Spinalanästhesie
Eine dieser Methoden ist die so genannte Spinalanästhesie. Mit einer ganz dünnen Nadel wird Betäubungsmittel im Bereich der Lendenwirbelsäule in den Rückenmarkskanal gespritzt. Nachfolgend wird der gesamte Körper etwa ab Höhe des Bauchnabels abwärts für etwa vier bis sechs Stunden taub und funktionslos. In dieser Zeit ist z. B. selbständiges Wasserlassen nicht möglich.
Periduralanästhesie (PDA)
Die andere Methode ist die so genannte Periduralanästhesie (PDA). Diese Form der Schmerzausschaltung kann auch unter der Geburt angewandt werden und bietet sich vor allem dann an, wenn zunächst eine normale Geburt angestrebt wurde, bei der bereits eine PDA zum Einsatz kam. Es wird ein dünner Kunststoffschlauch vom Rücken her ebenfalls in Höhe der Lendenwirbelsäule in den Raum vor dem Rückenmarkskanal (Periduralraum) gelegt. In diesem Raum verlaufen die Nerven, die die Gebärmutter und die untere Körperhälfte versorgen. Über den Schlauch kann immer so viel Schmerz- und/oder Betäubungsmittel gespritzt werden wie erforderlich. Bei einer normalen Geburt ist das weniger als beim Kaiserschnitt. Die Wirkung hält zwei bis vier Stunden an. Diese Methode hat den Vorteil, dass nach dem Kaiserschnitt über den gleichen Schlauch auch Medikamente zur Schmerzlinderung gegeben werden können. Oft wird es jedoch als Nachteil empfunden, dass bei dieser Art der Betäubung zwar während des Kaiserschnittes keine Schmerzen auftreten, die Patientin aber dennoch spürt, dass etwas an ihr gemacht wird. Möchte die Schwangere allerdings von einer Vertauensperson - meist der Vater des Kindes - begleitet werden, bietet sich eine Spinalanästhesie oder PDA an.
Vollnarkose
Ist ein so genannter Notkaiserschnitt erforderlich, d. h. es muss alles ganz schnell gehen, damit das Kind oder selten auch die Mutter keinen dauerhaften Schaden erleiden, bleibt nicht genügend Zeit, eine PDA zu legen. In diesen Fällen wird meistens eine Vollnarkose durchgeführt, unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Spinalanästhesie. In den meisten übrigen Fällen kann die Schwangere die Wahl der Narkoseform selbst treffen.
Egal welche Narkoseform oder Operationsmethode gewählt wird, es ist immer erforderlich, vor einem Kaiserschnitt einen Blasenkatheter zu legen. Dies ist ein dünner, biegsamer Plastikschlauch, der über die Harnröhre in die Blase eingeführt wird. So wird die Blase kontinuierlich entleert. Das verringert die Verletzungsgefahr der Blase während der Operation.
Wie wird ein Kaiserschnitt durchgeführt?
Der Kaiserschnitt kann auf zwei unterschiedliche Arten durchgeführt werden, entweder nach der klassischen Methode oder nach der Methode nach Misgav Ladach, der so genannte "sanfte" Kaiserschnitt. Generell wird bei einem Kaiserschnitt die Haut oberhalb der Schamhaare aufgeschnitten, anschließend werden die verschiedenen Schichten der Bauchdecke und das Bauchfell durchtrennt, dann wird die Gebärmutter eröffnet, damit das Kind entwickelt werden kann. Dies geschieht bei der klassischen Methode überwiegend mit Skalpell und Schere. Bei der Sectio nach Misgav Ladach werden die einzelnen Schichten überwiegend stumpf, d. h. mit den Fingern eröffnet.
Nach Geburt des Kindes und Entwicklung des Mutterkuchens wird das Operationsfeld wieder verschlossen. Bei der klassischen Methode geschieht dies, indem jede Schicht, die eröffnet wurde, separat wieder zugenäht wird. Bei der Misgav Ladach Sectio werden Bauchfell, gerader Bauchmuskel und Unterhautfettgewebe nicht wieder verschlossen. Falls es notwendig ist, wird bei beiden Methoden unter die Muskelhaut eine Wunddrainage (Redon) gelegt. Darüber können Blut und Wundsekret abfließen. Eine Wunddrainage ist häufiger bei Kaiserschnitten nach der klassischen Methode erforderlich. Ein Vorteil der Sectio nach Misgav Ladach ist die kürzere Operationsdauer (ca. 30 statt 50 Minuten). Oft wird während des Kaiserschnittes, egal nach welcher Methode er durchgeführt wird, ein Antibiotikum (Bakterien abtötendes Medikament) verabreicht. Es hat sich gezeigt, dass dadurch weniger Wundheilungsstörungen auftreten.
Hat der Operateur das Kind entbunden, übergibt er es der bereitstehenden Hebamme. Zur weiteren Versorgung und Untersuchung wird das Kind anschließend in den Kreißsaal gebracht. Ist der Vater des Kindes oder eine andere Vertrauensperson anwesend, können sie bei der Erstversorgung des Kindes dabei sein. Während dies geschieht, beenden die Operateure den Kaiserschnitt. Danach wird die Mutter ebenfalls zu ihrem Kind in den Kreißsaal gebracht. Es sei denn, es sind Komplikationen aufgetreten, die eine intensivere Überwachung erforderlich machen.
Gibt es in dem Krankenhaus, in dem die Geburt stattfindet, eine Kinderklinik oder wird der Kaiserschnitt durchgeführt, weil Komplikationen beim Kind erwartet bzw. vermieden werden sollen, ist oft auch ein kinderärztliches Team anwesend, welches dann die Erstversorgung des Kindes übernimmt. Sind Mutter und Kind wohlauf, bleiben sie noch einige Zeit zur Beobachtung im Kreißsaal und werden dann auf die Wochenstation verlegt, wo die weitere Betreuung bis zur Entlassung stattfindet.
Welche Vor- und Nachteile hat ein Kaiserschnitt?
Es ist schwierig, genaue Aussagen über Komplikationsraten nach Kaiserschnitt und nach einer Geburt zu treffen. Da auch die Schwangerschaft an sich mit einer erhöhten Erkrankungs- und Sterberate verbunden ist, kann nicht immer sicher entschieden werden, ob aufgetretene Komplikationen auf die Geburt oder die Schwangerschaft zurückzuführen sind.
Insgesamt geht man von einer Müttersterblichkeit von 6,7 auf 100.000 Lebendgeburten aus. Nach einer Kaiserschnittentbindung ist sie etwa 2- bis 3 mal höher als nach einer natürlichen Geburt. Andererseits tragen ungefähr 30 mal so viele Frauen erhebliche und zum Teil dauerhafte Gesundheitsschäden allein durch die Schwangerschaft davon.
Haupttodesursachen nach einer Geburt sind Verschlüsse der Beinvenen (Thrombosen) mit nachfolgender Lungenembolie, starke Blutungen sowie Infektionen, in den meisten Fällen das Kindbettfieber. Sie können auch nach einer natürlichen Geburt auftreten, sind aber nach Kaiserschnittentbindung häufiger. Insgesamt sind die Zahlen vor allem durch den Einsatz von Antibiotika und Maßnahmen zur Vorbeugung einer Thrombose deutlich rückläufig.
Auch das Narkoseverfahren spielt eine Rolle. Nach einer Vollnarkose ist die Sterblichkeitsrate höher als nach einer Spinalanästhesie oder PDA. Ein spezielles Risiko während des Kaiserschnitts besteht in der Verletzung der Harnblase, was in 0,1 bis 1 Prozent der Fälle vorkommt. Hierfür steigt das Risiko, wenn bereits Voroperationen, z. B. ein Kaiserschnitt, stattgefunden haben.
Auch Schnittverletzungen des Kindes, die meistens harmlos sind, gehören zu den seltenen, aber typischen Komplikationen eines Kaiserschnittes. Hingegen treten Schädigungen des Beckenbodens mit nachfolgender Harn- und/oder Stuhlinkontinenz nach einer natürlichen Geburt häufiger auf und sind nach einem geplanten Kaiserschnitt sehr selten.
Neben den körperlichen Folgen ziehen eine Geburt und auch ein Kaiserschnitt immer auch seelische Veränderungen nach sich, die insbesondere bei dem Wunsch nach einem Kaiserschnitt nicht vergessen werden sollten. Viele Frauen beschreiben nach einer "normalen" Geburt ein starkes Glücksgefühl und Stolz, die enorme Geburtsarbeit bewältigt zu haben. Diese Empfindungen stellen sich nach einem Kaiserschnitt meistens nicht ein, was langandauernde Versagensgefühle zur Folge haben kann. Ob durch einen Kaiserschnitt die Mutter-Kind-Beziehung gestört wird, ist allerdings hypothetisch.
Auch in Kenntnis der oben beschriebenen Nachteile einer Kaiserschnittentbindung darf nicht vergessen werden, dass es Situationen gibt, in denen sie die einzige Möglichkeit darstellt, dauerhafte Schäden vor allem vom Kind aber auch von der Mutter abzuwenden. In einigen Fällen kann dies schon während der Schwangerschaft erkannt werden. Oft treten diese Situationen aber erst unter der Geburt auf. Es ist daher wichtig, gerade in Grenzfällen, die Mutter bzw. die Eltern in die Entscheidung über das geburtshilfliche Vorgehen mit einzubeziehen.
Untersucht wurde auch, ob das Fehlen der Wehentätigkeit bei einem geplanten Kaiserschnitt einen negativen Einfluss auf das Kind hat. Die Ergebnisse der Untersuchungen zu dieser Fragestellung sind nicht eindeutig. Einige Untersucher fanden bei Kindern nach Kaiserschnitt (geplant und ungeplant) häufiger Anpassungsstörungen. Andere Untersucher hingegen stellten fest, dass Kinder nach geplantem Kaiserschnitt statistisch weniger Anpassungsstörungen hatten. Auch bezüglich dieser Fragestellungen ist es nicht leicht, gesicherte Informationen zu gewinnen. Da ein Kaiserschnitt oft durchgeführt wird, weil eine kindliche Notlage besteht oder droht, können Kindern nach Kaiserschnitt und nach einer natürlichen Geburt nicht so ohne weiteres miteinander verglichen werden.
Wie verläuft die Zeit nach einem Kaiserschnitt?
Stillen ist die beste Ernährung für das Kind und fördert zudem die Mutter-Kind-Beziehung. Sprechen keine schwerwiegenden Gründe, wie z. B. die zwingende Einnahme von Medikamenten, bei denen Stillen verboten ist, gegen das Stillen, sollte zumindest der Versuch zu stillen gestartet werden. Die beste Grundlage für eine gute Stillbeziehung ist, das Kind so früh wie möglich nach der Geburt anzulegen. Das fördert die Milchbildung. Zudem ist der Saugreflex des Kindes etwa eine Stunde nach der Geburt besonders stark ausgeprägt. Das gilt auch für eine Kaiserschnittentbindung.
In den meisten Fällen lassen der Zustand von Mutter und Kind ein frühes Anlegen zu. Dies geschieht idealerweise noch im Kreißsaal unter Anleitung der Hebamme. Auf der Wochenstation wird dann das Stillen nach Bedarf fortgeführt. Falls erforderlich, steht auch hier fachkundiges Personal zur Unterstützung bereit. Je nach Befinden und Konstitution der Mutter kann sie oft schon nach einem Tag ihr Kind selbst versorgen. Es steht aber jederzeit Hilfe zur Verfügung, wenn Schwierigkeiten auftreten oder der Zustand der Mutter die alleinige Versorgung noch nicht zulässt.
Die Mutter kann entscheiden, ob sie ihr Kind dauerhaft bei sich haben möchte oder auch zu gewissen Zeiten auf der Kinderstation abgeben möchte.
Da Bewegung ein gut geeignetes Mittel ist, einer Thrombose vorzubeugen, wirkt sich eine frühe Mobilisation auf diese gefürchtete Komplikation positiv aus. Darüber hinaus sollte jede Frau für mindestens sechs bis sieben Tage nach einem Kaiserschnitt täglich eine Spritze eines gerinnungshemmenden Mittels (Heparin) erhalten. Dies ist ein gesichertes Verfahren, die Thrombosehäufigkeit zu senken und wird nach vielen Operationen eingesetzt.
Der Blasenkatheter und auch die Wunddrainage werden im Allgemeinen ein bis zwei Tage nach dem Kaiserschnitt entfernt. Dabei kann das Ziehen der Wunddrainage etwas schmerzhaft sein. Schmerzmittel werden nach Bedarf solange wie erforderlich entweder über eine liegende PDA, als Spritze, über eine Infusion, als Tabletten, Tropfen oder Zäpfchen gegeben.
Wann nach einem Kaiserschnitt wieder normal getrunken und gegessen werden kann, ist zum einen vom Befinden der Patientin aber auch von den Gepflogenheiten des jeweiligen Krankenhauses abhängig. Trinken ist meist sofort erlaubt. In manchen Krankenhäusern kann auch schon einige Stunden nach dem Kaiserschnitt wieder gegessen werden. In anderen Kliniken erhält die Patientin zunächst Tee und Zwieback, Suppen und ggf. auch Schonkost, bis sie das erst Mal abgeführt hat, was häufig am dritten Tag nach dem Kaiserschnitt geschieht. Nach einer Bauchoperation kommt der Stuhlgang nicht immer von alleine in Gang. Dann kann mit verdauungsfördernden Maßnahmen wie leichte Abführmittel nachgeholfen werden.
Die Hautwunde wird entweder mit Fäden oder Klammern verschlossen. Diese werden nach sieben bis zehn Tagen entfernt. Falls Mutter und Kind zu diesem Zeitpunkt schon entlassen sein sollten, kann das auch durch den niedergelassenen Frauenarzt oder durch die Nachsorge-Hebamme geschehen. Eine Hebamme, die nach der Geburt Mutter und Kind sechs Wochen lang zu Hause weiter betreut, steht jeder Wöchnerin zu. Es ist allerdings ratsam, sich schon vor der Entbindung eine Hebamme zu suchen, die diese Aufgabe übernimmt.
Die Entlassung aus dem Krankenhaus erfolgt, wenn das Befinden von Mutter und Kind dies zulassen. Üblicherweise ist dies nach acht bis zwölf Tagen der Fall. Vor der Entlassung wird vom Stationsarzt eine Abschlussuntersuchung durchgeführt. Hierbei versichert er sich, dass der Gesundheitszustand der Mutter eine Entlassung zulässt. Weiterhin wird über weitere Verhaltensregeln gesprochen, wann die Nachuntersuchung beim Frauenarzt ansteht und welche Maßnahmen zur Schwangerschaftsverhütung in Frage kommen.
Auch das Kind wird während der Zeit im Krankenhaus untersucht. Direkt nach der Geburt findet die erste Vorsorgeuntersuchung (U1) statt. Sie wird entweder vom Geburtshelfer oder von einem Kinderarzt, in seltenen Fällen auch von der Hebamme durchgeführt. Am 3. bis 10. Lebenstag erfolgt die U2 durch einen Kinderarzt. Sie beinhaltet auch die Durchführung des so genannten TSH- und Guthrie-Tests. Dies sind Tests auf seltene, angeborene aber gut behandelbare Stoffwechselerkrankungen. Er sollte möglichst nicht vor dem vierten Lebenstag bzw. nicht vor der ersten kompletten Milchmahlzeit durchgeführt werden.
Nach einem Kaiserschnitt stellt sich oft die Frage, wie die nächste Geburt verlaufen wird. "Einmal Kaiserschnitt" bedeutet jedoch nicht "immer Kaiserschnitt". Je nachdem welcher Grund für den Kaiserschnitt vorgelegen hat, kann die nächste Geburt durchaus natürlich erfolgen.
Die Frau sollte sich bei einer erneuten Schwangerschaft in ihrer Geburtsklinik vorstellen, damit ausreichend Gelegenheit besteht, die Vor- und Nachteile einer natürlichen Geburt oder eines erneuten Kaiserschnittes zu erörtern.
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