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Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern




Welche Vorsorgeuntersuchungen werden an Kindern durchgeführt?


Vorsorgeuntersuchungen werden bei allen Kindern vom Säuglingsalter bis in die Schulzeit durchgeführt. Diese Untersuchungen sind nicht verpflichtend. Eltern werden sie aber eindringlich empfohlen, denn je früher Krankheiten oder Funktionsstörungen erkannt werden, desto besser kann man schwerwiegenden körperlichen Schäden vorbeugen.

Den beiden Untersuchungen am Neugeborenen, der U1 und der U2 , schließen sich weitere Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt an:
  • Die dritte Vorsorgeuntersuchung (U3) wird zwischen der vierten und sechsten Lebenswoche durchgeführt. Wie bei den Neugeborenenuntersuchungen werden das Gewicht, die Körperlänge und der Kopfumfang des Säuglings gemessen. Der Arzt untersucht Haut, Herz, Lunge, die Bauch- und Geschlechtsorgane sowie Augen und Ohren. Der Bewegungsapparat, insbesondere die Hüftgelenke, werden überprüft. Eine Ultraschalluntersuchung der Hüftgelenke ergänzt die körperliche Untersuchung. Außerdem werden die Bewegungen und das Verhalten des Säuglings beobachtet. Der Arzt fragt die Eltern nach auffälligen Bewegungen und Schreien, mangelnder Reaktion auf Geräusche sowie Ernährungs- und Verdauungsstörungen. Die bei der U1 und U2 begonnene vorbeugende Vitamin-K-Gabe wird vervollständigt.
  • Im dritten bis vierten Monat nach der Geburt erfolgt die vierte Vorsorgeuntersuchung (U4). Wie bei allen Vorsorgeuntersuchungen werden die Körpermaße erhoben und ins Untersuchungsheft eingetragen. Außerdem wird das Kind vollständig untersucht. Bei Jungen wird geprüft, ob beide Hoden im Hodensack zu tasten sind. Die Entwicklung der Muskulatur, die Bewegungs- und Koordinationsfähigkeit sowie das Verhalten des Kindes werden durch einfache Tests (z. B. Auslösen von Reflexen) und genaue Beobachtung beurteilt. Bei der U4 sollte der Säugling zum ersten Mal geimpft werden. Es handelt sich um Impfungen gegen die Erreger der Diphtherie, des Wundstarrkrampfs (Tetanus), des Keuchhustens (Pertussis), der Kinderlähmung (Poliomyelitis), der Hepatitis B und gegen Haemophilus influenzae Typ B, einem Erreger, der eine Hirnhautentzündung, eine Kehldeckel- und eine Lungenentzündung, aber auch Infekte der oberen Luftwege verursachen kann. Die Impfungen werden nach einem und nach zwei Monaten bzw. am Ende des ersten Lebensjahres wiederholt.
  • Die fünfte Vorsorgeuntersuchung (U5) findet zwischen dem sechsten und siebten Lebensmonat statt. Neben der körperlichen Untersuchung steht die Beurteilung der geistigen und körperlichen Entwicklung des Kindes im Mittelpunkt. Der Säugling sollte in diesem Alter den Kopf kontrollieren können und mit den Händen nach Gegenständen greifen. Der Arzt befragt die Eltern nach dem Verhalten und der Bewegungsfähigkeit des Kindes im Alltag.
  • In der sechsten Vorsorgeuntersuchung (U6), die zwischen dem zehnten und zwölften Lebensmonat durchgeführt wird, untersucht der Arzt besonders die Sprachentwicklung und die Körperkoordination. Das Kind sollte in diesem Alter in der Lage sein, Doppellaute wie "mamam oder "papap zu bilden und Gegenstände mit Daumen und Zeigefinger zu ergreifen (Scherengriff). Es kann frei sitzen, krabbeln und mit Festhalten stehen. Im Kontakt zu unbekannten Personen fremdeln die Kinder. Im Alter von einem Jahr werden die bei der U4 begonnenen Impfungen abgeschlossen, bis zum 14. Lebensmonat sollte die erste Masern-Mumps-Röteln-Impfung erfolgen.
  • Die siebte Vorsorgeuntersuchung (U7) findet zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat statt. Die üblichen körperlichen Untersuchungen und Messungen werden durchgeführt. Dabei achtet der Arzt auf Über- oder Untergewicht, Minderwuchs, Fehlstellungen des Beckens, der Beine, der Füße und der Wirbelsäule. Das Kleinkind sollte nun sicher laufen können sowie mit Halt Treppenstufen steigen. Das Sprachvermögen und -verständnis des Kleinkindes sollten so gut entwickelt sein, dass es einfache Sätze bilden, Fragen verstehen und auf sie reagieren kann. Im Sozialkontakt versuchen sich Kinder dieses Alters durchzusetzen. Der Arzt befragt die Eltern nach der Sauberkeitserziehung und nach dem Spielverhalten des Kindes. Zum Ende des zweiten Lebensjahres sollte die zweite Masern-Mumps-Röteln-Impfung erfolgen.
  • Die achte Vorsorgeuntersuchung (U8) findet zwischen dem 43. und 48. Lebensmonat (also zwischen dreieinhalb und vier Jahren) statt. Neben den Routinemessungen und -untersuchungen wird ein ausführlicher Seh- und Hörest durchgeführt und der Urin untersucht. Das Kleinkind sollte in diesem Alter mindestens drei Sekunden auf einem Bein stehen können. Im Gespräch mit den Eltern versucht der Arzt sich ein Bild vom Sozialverhalten des Kindes zu machen. Die Kinder führen in diesem Alter Rollenspiele durch, suchen Freundschaft mit Gleichaltrigen und können sich mit anderen unterhalten.
  • Die neunte Vorsorgeuntersuchung (U9) findet zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat (etwa fünf Jahre) statt. Die Untersuchungen der U8 werden wiederholt, zusätzlich wird der Zahnstatus überprüft. Der Sehtest erfolgt mit Hilfe von Bildtafeln und prüft das räumliche Sehen und die Farbwahrnehmung des Vorschulkindes. Das Kind sollte zu diesem Zeitpunkt auf einem Bein hüpfen und fünf Sekunden stehen können. Es kann jetzt weitgehend fehlerfrei sprechen und ausdauernd mit Gleichaltrigen spielen. Die Eltern werden nach Hinweisen für chronische Erkrankungen des Kindes gefragt. Der Arzt überprüft den Impfstatus und führt gegebenenfalls Auffrischimpfungen durch.
  • 1998 wurde eine weitere Vorsorgeuntersuchung, die U10 (oder auch Jugendgesundheits-Untersuchung J1 genannt), eingeführt. Sie wendet sich an 12- bis 15-Jährige. Dabei wird die körperliche und sexuelle Entwicklung des Schulkindes untersucht. Dazu gehört die Messung des Körpergewichts und der Körpermaße sowie des Blutdrucks. Bisher fehlende Impfungen können durchgeführt oder bereits erfolgte aufgefrischt werden. Die Untersuchung U10/J1 beinhaltet auch ein Gespräch mit dem Jugendlichen über Empfängnisverhütung, Lebens- und Essgewohnheiten, Rauchen, Alkohol- und Drogenmissbrauch, AIDS-Vorbeugung und Probleme in Schule und Familie.

Was können die Eltern tun?


Auffälligkeiten im Verhalten des Kindes sollten dem Kinderarzt mitgeteilt werden, damit eventuelle Entwicklungsstörungen rechtzeitig behandelt werden können.


Literatur/Leitlinien/EBM:



Lentze, M.J.; Schaub, J.; Schulte, F.J.: Pädiatrie. Springer (2.Aufl. 2002).

Netter, F.H.: Pädiatrie. Thieme (2001).

Sitzmann, F.C.: Pädiatrie. Duale Reihe. Thieme (2.Aufl. 2002).

Speer, C.P.; Gahr, M.: Pädiatrie. Springer (2.Aufl. 2004).[*]
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