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Epilepsie



(Fallsucht)


Was versteht man unter einer Epilepsie?


Die Epilepsie gehört zu den Anfallsleiden. Der Begriff stammt aus dem Griechischen und bedeutet "Fallsucht". Es handelt sich um eine Störung der Gehirnfunktion, die durch eine gleichzeitige exzessive Entladung von Nervenzellen charakterisiert ist. Man kann typische Veränderungen der Hirnströme beobachten, die für dieses Anfallsleiden typisch sind aber nicht zwingend auftreten müssen.

Als sichtbares Zeichen dieser Funktionsstörung des Gehirns kann es während des Anfalls wiederholt zum Auftreten von Verkrampfungen der Muskulatur aber auch zu komplexen und vom Betroffenen unbeeinflussbaren Bewegungen oder Bewusstseinsstörungen kommen.

Epilepsien können ohne nachweisbare Ursache auftreten, d.h. es lässt sich weder eine Veränderung im Gehirn noch ein anderer Hinweis darauf finden, warum es zu einem epileptischen Anfall gekommen ist.

Anfallsleiden mit bekannter Ursache hingegen werden als symptomatische Epilepsien bezeichnet.
Die Ursache kann eine Gehirnerkrankung (z. B. eine Hirnhaut- oder Gehirnentzündung oder Tumore), eine vorgeburtlich oder traumatisch bedingte Hirnschädigung oder eine Hirnfehlbildung sein. Auch Vergiftungen (z. B. durch Alkohol) oder Schlafmangel können Auslöser eines epileptischen Anfalls sein.

Ganz unterschiedlich ist die Zahl der Anfälle einer Epilepsie. Dies hängt unter anderem von der zu Grunde liegenden Ursache und von der Form der Erkrankung ab. So ist es möglich, dass ein Patient nur einen epileptischen Anfall in seinem Leben erleidet. Liegen dabei nachweisbare Veränderungen der Hirnströme vor oder bestehen danach weiterhin krampfartige Muskelkontraktionen ohne dass sich der Anfall wiederholt, muss dennoch medikamentös behandelt werden.

Auch wenn mehrere Anfälle pro Jahr auftreten, verursacht eine Epilepsie keine hirnorganischen Schäden, kann aber einige Komplikationen mit sich bringen.

Wie äußert sich eine Epilepsie?


Man unterscheidet bei einer Epilepsie generalisierte und fokale Anfälle.

Bei generalisierten Anfällen sind alle Hirnregionen betroffen. Es gibt kleinere so genannte Petit-mal-Anfälle und die wesentlich häufigeren Grand-mal-Anfälle. Ein Grand-Mal-Anfall ist meist erblich bedingt und durch bestimmte Auslöser (z. B. Schlafentzug, Alkohol) provozierbar. Die klassisch tonisch-klonischen Anfälle beginnen meist plötzlich und gehen gelegentlich mit einer so genannten "Aura" voraus, dies sind Vorboten wie Seh- oder Sprachstörungen.

Es kann zu Beginn des Krampfanfalls zu einem Aufschrei ("Initialschrei") kommen, und der Betroffene stürzt zu Boden. In der tonischen Phase überstreckt er die Beine und beißt sich typischerweise auch auf die Zunge (seitlicher Zungenbiss). Die anschließende klonische Phase ist durch rhythmische Muskelzuckungen, schaumiges Speicheln und Einnässen gekennzeichnet. Während des Anfalls ist der Betroffene nicht bei Bewusstsein. Nach dem Anfall kommt es zur Erschlaffung der Muskulatur; meist ist das Erinnerungsvermögen über die Zeit des Anfalls nicht vorhanden, und der Betroffene kann sich danach noch in einer Art Dämmerzustand und Verwirrtheit befinden.

Bei einem fokalen (lokalisierten, partiellen) Anfall ist die Funktionsstörung auf einen bestimmten Hirnbereich oder eine Hirnhälfte beschränkt.

Dabei kann das Bewusstsein im Anfall gestört oder erhalten sein. Wenn das Bewusstsein nicht gestört ist, wird der Anfall als einfach fokaler Anfall, wenn es gestört ist, als komplex fokaler Anfall bezeichnet.

Es kann zu Zuckungen, Taubheitsgefühl, Schwindel und Empfindungsstörungen des Geschmacks- und Geruchssinns kommen. Auch das Sehen von Lichtblitzen oder Schatten wird von den Patienten beschrieben. Ein fokaler Anfall kann in einen generalisierten motorischen Anfall übergehen.

Welche Untersuchungen sind notwendig?


Zunächst ist es wichtig, dass der Betroffene dem Arzt, möglichst einem Facharzt für Neurologie, genauestens schildert, wie und in welcher Situation es zu dem Anfall gekommen ist und ob es ein einmaliger Anfall war oder schon mehrere Anfälle aufgetreten sind. Die Einnahme von Medikamenten, eventueller Drogen- oder Alkoholmissbrauch und mögliche Begeleiterkrankungen sind ebenso zu erwähnen wie Epilepsieerkrankungen in der Familie. Wichtig ist auch, eine Befragung der Familienangehörigen oder Bezugspersonen, um über das Anfallsereignis an sich oder über beobachtete Veränderungen des Patienten mehr zu erfahren.

Der Patient selbst hat meist keine Erinnerung an das Ereignis, da meist während eines Anfalls eine Bewusstlosigkeit oder zumindest eine Bewusstseinseintrübung eintritt. Auch mögliche Wesensveränderungen oder abnorme Muskelzuckungen nimmt der Betroffene selbst möglicherweise nicht wahr, so ist es hilfreich für den Arzt, die Bezugspersonen des Patienten in die Befragung mit einzubeziehen.

Dann führt der Facharzt eine gründliche körperliche und neurologische Untersuchung durch, um mögliche organische Ursachen herauszufinden oder auszuschließen.
Im EEG (Elektroenzephalogramm) können die Hirnströme gemessen werden. Im anfallsfreien Intervall sind diese beim Epileptiker meist unauffällig. Deshalb versucht man, epilepsietypische Hirnstromveränderungen mittels Langzeit-EEG (Messung über 24 Stunden) oder mit Hilfe eines Provokations-EEG zu erkennen. Das Provokations-EEG wird z. B. nach einem Schlafentzug oder nach Lichtreiz-Provokation durchgeführt. Mit dieser Methode versucht man, einen Anfall auszulösen und dabei typische Hirnpotenziale abzuleiten.

Möglicherweise kann es sinnvoll sein, zusätzlich bildgebende Verfahren wie die Computertomografie oder die Kernspintomografie einsetzen. Wenn bereits ein Anfallsleiden bekannt ist, müssen bei einem erneuten Krampfanfall nicht sämtliche Untersuchungen wiederholt werden. In vielen Fällen reicht es dann aus, die Wirkstoffspiegel der verordneten Medikamente durch eine Blutentnahme zu überprüfen. Das bedeutet, dass das Medikament in einer bestimmten Höhe im Blut nachweisbar sein muss, um die richtige Wirkung zu erzielen. Ein Epileptiker sollte in einem Anfallskalender die Häufigkeit, Beschwerden und Auslöser der Anfälle festzuhalten und mit dem behandelnden Arzt besprechen

Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?



Medikamentöse Therapie
Die Entscheidung, ob eine medikamentöse Therapie eingeleitet werden soll, hängt von der Einschätzung des Wiederholungsrisikos für weitere epileptische Anfälle, dem voraussichtlichen Behandlungserfolg sowie den möglichen unerwünschten Wirkungen ab. So sollte frühestens nach dem zweiten Anfall eine medikamentöse Therapie in Betracht gezogen werden. Anfänglich wird immer nur ein Medikament gegeben, dessen Dosis sich nach der Schwere der Epilepsie richtet (Monotherapie). Reicht dies nicht aus, kann man im weiteren Verlauf mehrere Medikamente kombinieren.

Die meisten krampflösenden Medikamente (Antikonvulsiva) entfalten ihre Wirkung entweder über die Hemmung von Botenstoffen im Gehirn, die für die Nervenübertragung verantwortlich sind (Neurotransmitter) oder durch Verstärkung der Wirkung von erregungshemmenden Neurotransmittern. Einige dieser Präparate werden auch bei Nichtepileptikern als Beruhigungs- oder Schlafmittel eingesetzt.
Als unerwünschte Wirkungen können unter der medikamentösen Therapie Müdigkeit, Benommenheit, Kopfschmerzen, Übelkeit und allergische Reaktionen auftreten. Schwere Nebenwirkungen wie Leberschäden und Blutbildveränderungen sind hingegen seltener.

Mit der Behandlung können beachtliche Erfolge erzielt werden: bei 70 bis 80 Prozent der Patienten wird durch eine medikamentöse Therapie Anfallsfreiheit erreicht. Die Medikamente müssen allerdings über einen längeren Zeitraum und vor allem regelmäßig nach Verordnung eingenommen werden. In Abständen sollte kontrolliert werden, ob die Dosis angepasst oder auch zu einem späteren Zeitpunkt bei Anfallsfreiheit reduziert werden kann.

Operative Verfahren
Unter einer chirurgischen Therapie versteht man Operationen, bei denen der Bereich des Gehirns, der für die Anfälle verantwortlich ist, entfernt wird (kortikale Resektion). Darunter fallen nicht die Eingriffe, die der Beseitigung einer hirnorganischen Ursache wie einem Tumor oder einem Bluterguss im Gehirn dienen. Die kortikale Resektion führt zwar in den meisten Fällen zu einer dauerhaften Heilung der Erkrankung, wird aber wegen der Gefahr von Komplikationen (Verletzungen des Gehirns und von Strukturen, die bleibende Schäden hinterlassen) und wegen der guten Erfolge der medikamentösen Therapie zurückhaltend eingesetzt.

Die operativen Verfahren sind nur gerechtfertigt und möglicherweise sinnvoll, wenn eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Anfälle sind medikamentös nicht ausreichend zu behandeln.
  • Die Anfälle führen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität.
  • Die zu erwartenden Erfolgsaussichten stehen in einem angemessenen Verhältnis zum Risiko des Eingriffs.
Vagusnerven-Stimulation
Als weitere Behandlungsmethode der Epilepsie hat sich in den letzten Jahren die so genannte Vagusnerven-Stimulation etabliert. Dabei handelt es sich ebenfalls um ein chirurgisches Verfahren, das aber nicht in einem direkten Eingriff am Gehirn, sondern in der Einpflanzung einer Stimulationselektrode an einem Nerven am Hals besteht. Dabei wird die Elektrode an den zehnten Hirnnerven, den Nervus Vagus, an der linken Halsseite eingepflanzt, ein elektrischer Impulsgeber (ähnlich einem Herzschrittmacher) unter die Haut im Brustbereich. Die Vagusnerven-Stimulation bietet sich besonders für Patienten mit sehr schwer behandelbaren fokalen Epilepsien an, die auf eine medikamentöse Behandlung nicht ausreichend ansprechen und sich einer operativen Therapie nicht unterziehen wollen oder können.

Häufige Nebenwirkungen wie Kribbelgefühle im Halsbereich, Heiserkeit, Halsschmerzen und Husten sind direkte Folgen dieser ansonsten komplikationsarmen Behandlungsform.

Was können Patienten selbst tun?


Werden die epileptischen Anfälle durch Schlafentzug oder übermäßigen Alkoholkonsum, die Einnahme bestimmter Medikamente oder Drogen ausgelöst, sollte der Betroffene versuchen, all dieses zu meiden. Man sollte seine Erkrankung auch bei der Berufswahl berücksichtigen. Ein an Epilepsie Erkrankter darf z. B. nicht im Nachtdienst arbeiten, da Krampfanfälle durch Schlafentzug begünstigt werden. Vorsicht ist auch bei Flickerlicht in Diskotheken, beim Fernsehen oder bei Computerspielen geboten, da auch diese anfallsprovozierend wirken können.

Mitmenschen sollten über das Anfallsleiden informiert sein, um auf einen Anfall vorbereitet zu sein und um entsprechend reagieren zu können. Insbesondere wenn der Betroffene bewusstlos ist, sollten sie in der Lage sein, ihn vor Verletzungen zu schützen und entsprechende Erste-Hilfe-Maßnahmen wie Freihalten der Atemwege und Seitenlagerung anzuwenden. Wichtig ist, umgehend einen Arzt zu verständigen. Gelegentlich kann ein Anfall nämlich auch in einen lebensbedrohlichen Zustand, einem so genannten Status epilepticus übergehen. Dabei handelt es sich um einen andauernden Anfall oder das dichte Aufeinanderfolgen mehrerer Anfälle, ohne dass der Betroffene dabei das Bewusstsein wieder erreicht. Hierbei ist auf jeden Fall und dringlichst ärztliche Behandlung notwendig.


Literatur/Leitlinien/EBM:



Berlit, P.: Klinische Neurologie. Springer (4.Aufl. 2001).

Gleixner, C.; Müller, M.; Wirth, S.-W.: Neurologie und Psychiatrie. Medizinische Verlags- und Informationsdienste (4.Aufl. 2004).

Grehl, H. et al: Checkliste Neurologie. Thieme (2.Aufl. 2002).

Hopf, H.C.; Deuschl, G.; Diener, H.-C.: Neurologie in Praxis und Klinik.Thieme (3.Aufl. 2002).

Klingelhöfer, J.; Rentrop, M.: Klinikleitfaden Neurologie/Psychiatrie, Urban & Fischer (3.Aufl. 2003).

Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)
Deutsche Gesellschaft für Neurologie: Epilepsie im Erwachsenenalter.
AWMF-Leitlinien-Register Nr. 030/040. (Erstellung: 2002).

Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)
Gesellschaft für Neuropädiatrie: Diagnostische und therapeutische Prinzipien bei Epilepsien im Kindesalter.
AWMF-Leitlinien-Register Nr. 022/007. (Letzte Aktualisierung: 2003).
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