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Fehlgeburt



(Abort)


Dieser Text richtet sich an Frauen und Paare, bei denen eine Fehlgeburt festgestellt wurde. Er soll helfen, die Ursachen und die Abläufe bei einer Fehlgeburt besser zu verstehen. Darüber hinaus sollen die notwendigen Untersuchungen und Behandlungsmöglichkeiten genau erklärt werden. Die Information ersetzt keinen Arztbesuch und stellt keine Aufforderung zur Selbstbehandlung dar. Vielmehr sollen Betroffene in die Lage versetzt werden, gemeinsam mit dem Arzt die geeignete Vorgehensweise zu finden.


Was ist eine Fehlgeburt?


Als Fehlgeburt bezeichnet man den frühzeitigen Verlust einer Schwangerschaft vor der 28. Schwangerschaftswoche. Das totgeborene Kind muss dabei ein Gewicht unter 500 Gramm haben, sonst gilt es laut Gesetz auch als Frühgeburt. Diese Unterscheidung hat nicht nur für die Statistik, sondern vor allem aus versicherungsrechtlichen Gründen große Bedeutung. Bei einer Fehlgeburt ist die kindliche Anlage in der Gebärmutter entweder nicht regelrecht weitergewachsen oder abgestorben.

Man unterscheidet eine frühe Fehlgeburt innerhalb der ersten 16 Schwangerschaftswochen von der späten Fehlgeburt, die zwischen der 16. und 28. Schwangerschaftswoche eintritt. Die meisten Fehlgeburten treten in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft auf.

Fehlgeburten kommen häufig vor. Man nimmt an, dass bei Frauen zwischen 20 und 30 Jahren jede zweite Schwangerschaftsanlage abstirbt. Die meisten davon werden allerdings nicht bemerkt, sodass es insgesamt bei jeder fünften Schwangerschaftsanlage zu einer Fehlgeburt kommt.

Bei Fehlgeburten gibt es ein Wiederholungsrisiko. Frauen, die bereits einmal eine Fehlgeburt hatten, haben ein Risiko von 24 Prozent, noch einmal betroffen zu sein. Diese Wahrscheinlichkeit erhöht sich bei einer zweiten Fehlgeburt auf 26 Prozent und bei einer dritten Fehlgeburt auf 36 Prozent.
Von einer drohenden Fehlgeburt spricht man, wenn Hinweiszeichen auf das Eintreten einer Fehlgeburt bestehen, die kindliche Anlage aber noch intakt ist.

Wie kommt es zu einer Fehlgeburt?


Bei der Mehrzahl der Fehlgeburten bleibt die Ursache unklar.
Normalerweise beginnt sich die befruchtete Eizelle in den ersten Lebenstagen zu teilen, bis ein Haufen aus vielen Zellen entstanden ist. Ungefähr fünf bis sieben Tage nach der Befruchtung nistet sich der bis dahin entstandene Zellhaufen in der Schleimhaut der Gebärmutterhöhle ein. An dieser Stelle entsteht im Laufe der nächsten Tage und Wochen der Mutterkuchen (Plazenta), der das Versorgungsorgan für das entstehende Kind darstellt. Der Mutterkuchen ist bis zum Ende der Schwangerschaft für die Versorgung des Kindes mit Nährstoffen verantwortlich. Man bezeichnet die kindliche Anlage bis zur achten Woche als Embryo, ab der neunten Woche als Fötus oder Fetus.

Bei einer Fehlgeburt ist häufig die Versorgung der kindlichen Anlage durch den entstehenden Mutterkuchen beeinträchtigt. Dies führt dazu, dass der Embryo oder Fötus nicht richtig wachsen kann und zugrunde geht. Warum der Mutterkuchen die Versorgung nicht ausreichend übernehmen kann, ist meistens nicht eindeutig zu klären.

Als Ursachen kommen zahlreiche äußere Einflussfaktoren in Frage wie Stress, Infektionskrankheiten, Stoffwechselerkrankungen, die Einnahme bestimmter Medikamente, Drogen, Alkoholkonsum, Strahleneinwirkung, Mangelernährung, körperliche Überanstrengung und auch psychische Belastung. Darüber hinaus nimmt man an, dass bei einem Teil der Fehlgeburten bereits während der Zellteilungen auf den Genen festgelegt wird, ob eine Schwangerschaft erhalten bleibt oder nicht. In diesen Fällen wäre der Embryo ohnehin nicht lebensfähig gewesen.

Sehr selten kann eine Störung im Immunsystem oder im Blutgerinnungssystem das Auftreten von Fehlgeburten verursachen.
Auch Veränderungen der Gebärmutterform oder Myome (gutartige Gebärmutterknoten) können die Bedingungen für die Einnistung und das Wachstum der kindliche Anlage behindern.

Welche Beschwerden können auftreten?


Es gibt verschiedene Verlaufsformen bei Fehlgeburten, die unterschiedliche Beschwerdebilder hervorrufen können.
Meistens geht eine Fehlgeburt mit einer allmählich oder plötzlich beginnenden Blutung aus der Scheide einher. Die Blutung kann leicht, aber auch sehr stark sein. Häufig kommt es zu ziehenden Unterbauchschmerzen, die ebenfalls leicht bis sehr stark sein können.

Selten können bei einer Fehlgeburt ein gelblich-grüner Ausfluss sowie Fieber, Schüttelfrost und Kreislaufprobleme als Anzeichen für eine beginnende Infektion vorkommen.
Bei einem Teil der Fehlgeburten liegt die Sonderform einer "missed abortion" vor. Diese verhaltene Fehlgeburt verursacht in der Regel keine Beschwerden. Es kann aber zu leichten Schmierblutungen kommen.

Fehlgeburten jenseits der 16. Schwangerschaftswoche können auch durch einen Abgang von Flüssigkeit auffallen. Hierbei handelt es sich um Fruchtwasser, das durch einen Defekt in der Fruchtblase über die Scheide abläuft.
Frühe und späte Fehlgeburten können jedoch auch ganz ohne Beschwerden ablaufen und nur durch das Fehlen der kindlichen Herzschläge auffallen.

Wie kann eine Fehlgeburt festgestellt werden?


Der Arzt stellt eine Fehlgeburt mittels einer schmerzlosen Ultraschalluntersuchung (Sonografie) fest. Bei einer intakten Schwangerschaft lassen sich etwa ab der siebten Schwangerschaftswoche kindliche Herzschläge nachweisen. Zusätzlich kann die gemessene Größe des Embryos oder Fötus mit Richtwerten verglichen werden, die für das entsprechende Schwangerschaftsalter normal sind.

Meistens fällt eine Fehlgeburt durch das Fehlen der kindlichen Herzschläge auf. Zusätzlich kann aber auch die gemessene Größe unterhalb der zu erwartenden Richtgröße liegen. Wenn bislang noch keine kindlichen Herzschläge darstellbar waren, ist die kindliche Anlage meist nicht zeitentsprechend weitergewachsen und somit zu klein.

In diesen Fällen kann die Fehlgeburt zusätzlich über eine Blutuntersuchung gesichert werden. Dafür wird im Blut ein Hormon bestimmt, das nur in der Schwangerschaft vorkommt. Der Wert dieses Hormons steigt in den ersten Schwangerschaftswochen täglich an und hängt vom Alter der Schwangerschaft ab. Der gemessene Wert kann mit Richtwerten für das entsprechende Schwangerschaftsalter verglichen werden und so eine Fehlgeburt anzeigen.

In jedem Fall wird der Arzt eine Untersuchung über die Scheide durchführen. So lässt sich feststellen, ob sich das untere Ende der Gebärmutter (Muttermund) bereits geöffnet hat. Im Verlauf einer Fehlgeburt öffnet sich der Muttermund, um ein Abbluten der abgestorbenen Schwangerschaft zu ermöglichen.

Welche Maßnahmen sind notwendig?


Fast immer ist eine Entfernung der Gewebereste aus der Gebärmutter erforderlich.
In der Regel erfolgt dies über eine Ausschabung (Kürettage). Dabei wird in Narkose von der Scheide aus mit einem löffelartigen Instrument der Gebärmutterinhalt entfernt.
Falls der Muttermund noch nicht geöffnet ist, wird vor dem eigentlichen Eingriff häufig ein Medikament (Prostaglandin) in die Scheide gelegt. Dies bewirkt eine Auflockerung des Gewebes und macht den Eingriff einfacher und weniger komplikationsträchtig.

Bei späten Fehlgeburten kann es notwendig sein, dass der Fötus vor der Ausschabung ausgestoßen werden muss. Dies ist vom Alter der Schwangerschaft und von der Größe des Fötus abhängig. Zur Unterstützung werden hier zusätzliche Mittel verabreicht, die einen schmerzlosen Ablauf gewährleisten.
Neben den narkosebedingten Risiken ist eine mögliche Komplikation dieses Eingriffs die Verletzung der Gebärmutter. Dies kommt sehr selten vor, kann aber unter Umständen eine weitere Operation notwendig machen. Auch eine Entzündung der Gebärmutterhöhle kann auftreten, ist aber ebenfalls sehr selten.

Liegt bei der Mutter eine Blutgruppe mit negativem Rhesusfaktor vor, wird nach der Ausschabung eine Spritze in den Gesäßmuskel verabreicht. Dies ist notwendig, um in einer späteren Schwangerschaft Unverträglichkeiten zwischen der mütterlichen und kindlichen Blutgruppe zu vermeiden.
In jedem Fall muss einige Zeit nach dem Eingriff eine Nachuntersuchung durch den Frauenarzt erfolgen. Dann kann auch besprochen werden, wie lange bis zu einer erneuten Schwangerschaft abgewartet werden sollte.
Hatte eine Frau bereits mehr als zwei Fehlgeburten, wird der Arzt eine genaue Abklärung der Ursache mit zusätzlichen Untersuchungen veranlassen.

Muss man immer behandeln?


Grundsätzlich ist die Entfernung der Gewebeanteile immer notwendig. Verbleibende Gewebeanteile können zu schwerwiegenden Entzündungen der Gebärmutter führen. Solche Infektionen können die Schleimhaut nachhaltig schädigen, sodass keine Schwangerschaften mehr möglich sind. Darüber hinaus können diese Entzündungen sehr kompliziert und unter Umständen lebensbedrohlich verlaufen.

Nur extrem selten ist eine Ausnahme möglich. Ausschließlich bei ganz frühen Schwangerschaften kann nur nach Absprache mit dem Frauenarzt und unter regelmäßigen Kontrollen auf einen Eingriff verzichtet werden.

Wann muss man den Arzt aufsuchen?


Ziehende Schmerzen im Unterleib während der Schwangerschaft sollten auf jeden Fall vom Arzt abgeklärt werden. Meist sind diese harmlos und auf das Wachstum der Gebärmutter zurückzuführen. Dennoch sollte gerade bei krampfartigen und an Stärke zunehmenden Schmerzen der Arzt aufgesucht werden.

Jede Blutung in der Schwangerschaft muss ebenfalls vom Arzt abgeklärt werden. Keinesfalls bedeutet jedoch jede auftretende Blutung gleich eine Fehlgeburt. Neben anderen Ursachen kann eine Blutung aber ein erstes Anzeichen für eine drohende Fehlgeburt sein. Durch rechtzeitige körperliche Schonung und Ruhe kann diese dann häufig abgewendet werden.

Auch bei übel riechendem Ausfluss aus der Scheide oder Fieber sollte unverzüglich der Arzt aufgesucht werden, um eine Entzündung rechtzeitig behandeln zu können.

Was kann man selber tun?


Hat der Arzt eine "drohende Fehlgeburt" festgestellt, sind körperliche Schonung und Stressvermeidung zu empfehlen. Ruhe verbessert die Versorgung der kindlichen Anlage mit Sauerstoff und schafft somit gute Voraussetzungen für den Erhalt der Schwangerschaft. Eine gesunde, ausgewogene Ernährung sowie die Vermeidung von Nikotin, Alkohol und Drogen sind ebenfalls wichtig.

Auch nach einer Ausschabung sollte eine Erholungsphase eingeplant werden. Die Verarbeitung der Fehlgeburt erfordert Zeit und Ruhe. Häufig kann der Verlust der Schwangerschaft auch Trauer, Wut und Angst erzeugen. Hier können der Arzt oder auch Initiativen oder Selbsthilfegruppen Ratschläge und Hilfestellungen geben, das Erlebnis zu verarbeiten.


Literatur/Leitlinien/EBM:



Feige, A. et al.: Frauenheilkunde. Urban & Fischer (2. Auflage 2001).

Goerke, K.: Klinikleitfaden Gynäkologie und Geburtshilfe. Urban & Fischer (2002).

Pfleider, A.: Gynäkologie und Geburtshilfe. Thieme (4. Auflage 2001).

Schmidt-Matthiesen, H.: Gynäkologie und Geburtshilfe. Schattauer (2002).
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