Fremdkörper im Ohr
Wie ist der Gehörgang aufgebaut?
Der äußere Gehörgang erstreckt sich über drei bis vier Zentimeter und verbindet die Ohrmuschel mit dem Trommelfell. Seine Wand ist mit Haut überzogen und besteht in der äußeren Hälfte aus elastischem Knorpel, innen aus Knochen.
Am Übergang zwischen knorpeligem und knöchernem Teil ist der Gehörgang leicht abgeknickt und verengt. An seinem hinteren Ende wird er durch das Trommelfell begrenzt. Dieses dünne Bindegewebshäutchen ist oval bis rund, etwa 0,1Millimeter dick und hat einen Durchmesser von etwa einem Zentimeter. An den Seiten verwächst es über einen Knorpelring mit dem Schädelknochen.
Das Trommelfell besitzt zwei Aufgaben: Zum einen verschließt es das Mittelohr nach außen und schützt so die empfindlichen Gehörknöchelchen vor Infektionen und Beschädigung. Zum anderen überträgt es Schallschwingungen über die Gehörknöchelchen-Kette auf das Innenohr. Damit ist es direkt am Hörvorgang beteiligt.
Im äußeren Teil des Gehörgangs liegen Talgdrüsen und Haarfollikel, deren gelbliches Sekret zusammen mit abgeschilferten Hornstückchen das Ohrenschmalz (Zerumen) bilden.
Wie kommen Fremdkörper in das Ohr?
Bei Erwachsenen wird das Gefühl eines Fremdkörpers im Ohr meist durch einen Ohrenschmalzpfropf ausgelöst, der im hinteren Teil des Gehörganges vor dem Trommelfell fest sitzt (Cerumen obturans). Die Ursache für das Verstopfen ist fast immer ein vorangegangener Reinigungsversuch mit einem Wattestäbchen oder anderem Gerät. Der Ohrenschmalz wird dabei nach hinten an das Trommelfell geschoben, wo er stecken bleibt. Häufig bleiben auch Reste von Watte oder Ohropax im Gehörgang zurück.
Bei Kindern stecken meist Kleinteile im Gehörgang fest, die beim Versuch, sie zu entfernen, immer tiefer hinein rutschen. Von der Erdnuss bis zum Murmel kann beim Kind jeder erdenkliche Gegenstand geeigneter Größe im Ohr fest sitzen, da sich die Kleinen in einem gewissen Alter alles Greifbare ins Ohr stecken.
Wie kann man sich vor Fremdkörpern im Ohr schützen?
Im Gehörgang sollte nicht mit Gegenständen hantiert werden. Auch Wattestäbchen sind zur Reinigung des Gehörganges ungeeignet. Der dort anfallende Ohrenschmalz ist Teil des natürlichen Schutzes dieser Region und muss nicht herausgeholt werden. Beim normalen Waschen des Ohres wird überflüssiges Zerumen auf ungefährliche Weise entfernt. Zu häufiges Reinigen des Gehörgangs verstärkt die Produktion von Ohrenschmalz und führt zu Austrocknung der Haut. Infektionen und Ekzeme können die Folge sein.
Sobald Kleinkinder dazu in der Lage sind, stecken sie alles, was klein genug ist, in Mund, Nase und Ohren. Eltern sollten darauf achten, in dieser Entwicklungsphase entsprechende Dinge nicht in Reichweite der Kinder herumliegen zu lassen. Dazu können auch Speisen wie Erdnüsse, Kernobst oder bestimmte Frühstücksflocken zählen. Auch sollte man die Altersangaben auf Spielwarenverpackungen beachten. Sie beziehen sich im Kleinkindbereich vor allem darauf, ob ihre Bestandteile in kindliche Körperöffnungen hineinpassen.
Welche Beschwerden entstehen durch Fremdkörper im Ohr?
Zerumenpfröpfe können eine beachtliche Größe erreichen und das Hörvermögen deutlich beeinträchtigen. Wenn Wasser in einen verstopften Gehörgang gelangt, verschlimmern sich die Beschwerden oftmals, weil das Ohrenschmalz aufquillt. Die eigene Stimme klingt dann ungewohnt, da die über den Knochen zum Innenohr geleiteten Schwingungen nun deutlicher wahrgenommen werden als sonst. Begleitend treten häufig ein dumpfes Druckgefühl, Ohrensausen oder Schwindel auf.
Fremdkörper im Ohr von Kindern können beim Hineindrücken oder (häufiger) beim Versuch, sie zu entfernen, Verletzungen herbeiführen. Spitze, längere Gegenstände können das Trommelfell durchstoßen. Das verursacht einen spitzen Schmerz, gefolgt von einer plötzlichen Hörminderung. Eventuell rinnt danach etwas Blut aus dem Ohr.
Schnitte oder Blutergüsse im Gehörgang sind meist sehr schmerzhaft, da die Haut dort fest und unverschieblich dem Knochen aufliegt. Schwellungen durch Verletzung oder Entzündung führen sehr leicht zu erheblichen Spannungen und Irritationen der empfindlichen Knochenhaut.
Häufiger kommt es vor, dass Kleinteile im Ohr der Kinder längere Zeit nicht bemerkt werden. Sind die Fremdkörper flexibel und stecken tief im Gehörgang, sind sie von außen nicht mehr sichtbar. Unter solchen vergessenen Objekten können sich sehr leicht Infektionen entwickeln (Otitis externa). Das Ohr ist dabei gerötet und druckschmerzhaft. Insbesondere beim Druck auf den vorderen Ohrknorpel und beim Zug am Ohrläppchen entstehen Schmerzen. Manchmal rinnt etwas gelblicher Eiter aus dem Gehörgang. Eltern erkennen das Problem, wenn sie ihr Kind genau beobachten. Es wird sich immer wieder ans Ohr greifen und sehr unruhig sein oder weinen. Auch beim Kauen tut es weh, so dass das Kind die Nahrungsaufnahme verweigert. Manchmal macht auch ein schlechter Geruch aus dem Ohr auf die Entzündung aufmerksam.
Verbleibt der Gegenstand weiter im Ohr und schreitet die Entzündung fort, kann sich eine eitrige abgekapselte Entzündung (Abszess) bilden, die unter Umständen auf das Mittelohr und den Knochen übergreift.
Welche Untersuchungen werden durchgeführt?
Fremdkörper erkennt der Arzt beim Blick in das Ohr. Er verwendet dazu einen Ohrenspiegel (Otoskop). Es handelt sich um eine Art Trichter, der in den äußeren Gehörgang eingeführt wird, um Haare zur Seite zu drängen und die Krümmungen des Ganges auszugleichen. Mit Hilfe einer in das Otoskop eingebauten Lichtquelle kann er das Trommelfell genau beurteilen.
Der Arzt kann bei dieser Untersuchung auch feststellen, ob Verletzungen, Infektionen oder Schäden am Trommelfell entstanden sind. Nach der Entfernung des Fremdkörpers findet gewöhnlich eine Hörprüfung statt.
Wie werden Fremdkörper aus dem Ohr entfernt?
Verstopfungen durch Ohrenschmalz dürfen nie mit einem Löffel oder ähnlichem Gerät entfernt werden. Das Trommelfell und der Gehörgang könnten dabei verletzt und der Pfropf noch fester hinein gedrückt werden. Zu Hause kann man zunächst versuchen, mit lauwarmem Salzwasser zu spülen. Gelingt dies nicht, spült der Ohrenarzt den Pfropf mit Hilfe einer kleinen Wasserdüse heraus. Unter Sichtkontrolle mittels Ohrspiegel kann er das Zerumen auch mit speziellen Ohrküretten herausschälen oder absaugen.
Wenn erste, vorsichtige Versuche den Fremdkörper zu entfernen, fehlschlagen, sollte man zum Ohrenarzt gehen. Er verfügt über das geeignete Werkzeug und die Erfahrung, um keinen zusätzlichen Schaden anzurichten. Keinesfalls sollten spitze Pinzetten oder ähnliches verwendet werden. Die Gefahr ist zu groß, dabei das Trommelfell zu verletzen. Fremdkörper, die schon lange im Gehörgang eingeschlossen, verblockt oder eingespießt sind, müssen manchmal unter lokaler Betäubung (bei Kindern in Vollnarkose) operativ entfernt werden.
Falls nach der Entfernung Verletzungen zu sehen sind, legt der Arzt vorsorglich einen mit antibiotikahaltiger Salbe getränkten Gazestreifen ein. Besteht bereits eine Infektion, kann man die Antibiotika auch in Tablettenform einnehmen. Die Medikamente töten bakterielle Erreger ab und verhindern so eine Ausbreitung der Entzündung. Infektionen im Ohrbereich bergen wegen der Nähe zum Gehirn die Gefahr schwerwiegender Komplikationen wie Hirnhaut- oder Gehirnentzündungen.
Die Antibiotika selbst können, lokal angewendet (Salbenstreifen), gelegentlich allergische Hautreaktionen auslösen. Als Tabletten eingenommen, treten unter Umständen Überempfindlichkeitsreaktionen oder Übelkeit, selten schwerere Nebenwirkungen auf.
Literatur/Leitlinien/EBM:
Arnold, W.: Checkliste Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde. Thieme (4. überarbeitete Auflage 2005).
Boenninghaus, H.G.: Hals-Nasen-Ohrenheilkunde. Springer (12. Auflage 2005).
Probst, R.: Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde. Thieme (2. Auflage 2004).
Strutz, J.: Praxis der HNO-Heilkunde, Kopf- u. Halschirurgie. Thieme (2001).
Lippert: Anatomie. Urban & Schwarzenberg (6. Auflage 2003).
AWMF online. Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)
Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie: Otitis externa. AWMF-Leitlinien-Register Nr. 017/002 (letzte Überarbeitung: Juni 2001).


