Sprachentwicklungsverzögerung
Welche Voraussetzungen sind für eine normale Sprachentwicklung notwendig?
Der normale Spracherwerb beginnt im Säuglingsalter und endet ungefähr mit Beginn des Schulalters. Er verläuft im Einzelfall sehr unterschiedlich. Jedes Kind hat sein eigenes Tempo, zum anderen hängt die Sprachentwicklung aber auch von verschiedenen äußeren Faktoren, z. B. von einer zweisprachigen Erziehung oder vom sozialen Status der Eltern, ab.
Notwendig für eine normale Sprachentwicklung sind ein uneingeschränktes Hörvermögen und soziale Kontakte des Kindes. Das Erlernen der Sprache erfordert außerdem ausreichende geistige Fähigkeiten des Kindes.
Für das aktive Sprechen ist darüber hinaus ein gut ausgeprägter Bewegungsablauf der Muskulatur unabdingbar, da dieses nur durch ein Zusammenspiel vieler großer und kleiner Muskeln im Rumpf-, Hals- und Mundbereich möglich wird.
Gibt es markante Eckdaten in der normalen Sprachentwicklung?
Obwohl die Sprachentwicklung individuell sehr unterscheidlich verläuft und von vielen Faktoren abhängt, lassen sich markante "Eckdaten" oder "Meilensteine" in diesem Prozess erkennen. Man unterscheidet generell die Entwicklung des Sprachverständnisses von der des aktiven Sprechens. Da Letzteres häufiger verzögert ist, werden die beiden Komponenten hier getrennt besprochen.
a) Entwicklung des Sprachverständnisses:
Neugeborene und junge Säuglinge:
- Neugeborene reagieren auf menschliche Sprache.
- Die Stimme der Mutter kann nach wenigen Wochen erkannt werden.
- Junge Säuglinge verstehen die gefühlsmäßige Bedeutung der Sprache.
Ab 12. bis 15. Lebensmonat:
- Das Kind versteht Anweisungen aus der Situation heraus, d. h. es gibt den Gegenstand an, mit dem es gerade spielt.
- Es schaut, welche Reaktion sein Tun beim Gegenüber hervorruft.
Ab 15. bis 18. Lebensmonat:
- Es kann nun verschiedene Dinge unterscheiden und diese gezielt geben.
- In einigen Fällen versteht es schon die Handlung, die mit dem jeweiligen Gegenstand ausgeführt werden soll.
Ab 18. bis 24. Lebensmonat:
- Das Kind kann Gegenstand und dazugehörige Handlung voneinander trennen, d. h. es deutet nicht nur auf Gegenstände, sondern kann auch damit Handlungen ausführen (z. B. einen Ball bringen).
Ab 24. bis 30. Lebensmonat:
- Nun können vom Kind auch bisher nicht bekannte, so genannte absurde Anweisungen befolgt werden, wie z. B. eine Puppe mit dem Malstift füttern.
- Im Alter von etwa 30 Monaten kann es dies als unsinnig erkennen und sich weigern, die Anweisung durchzuführen.
b) Entwicklung der aktiven Sprache:
Neugeborenes:
- Erste Lautäußerungen des Neugeborenen sind durch Schreien möglich.
- Nach wenigen Tagen bis Wochen beginnt das Bilden von Selbstlauten (a, e, i, o, u).
Ab 6. Lebenswoche bis 6. Lebensmonat:
- Erste Lallperiode: Das Kind bemüht sich, Laute nachzuahmen und diese wie Rede und Antwort mit der Bezugsperson auszutauschen.
- Diese Phase findet sich zumindest beginnend auch bei hörgestörten Kindern.
Ab 6. bis 9. Lebensmonat:
- Zweite Lallperiode: Bildung von Doppelsilben oder Silbenketten, zunächst mit Mitlauten wie "M oder "P (mamam, papap).
Ab 9. bis 18. Lebensmonat:
- Begriffsbildung: Das Kind ordnet nun Lautäußerungen bestimmten Personen oder Gegenstandsgruppen zu (z. B. "wauwau für alle Tiere).
- Es kann eine "Pseudosprache bilden, d. h. es bildet Sätze mit eigenen Wörtern.
Ab 18. bis 24. Lebensmonat:
- Das Kind kann nun alltägliche Gegenstände oder Handlungen benennen und bildet Einwortsätze.
- Einige Laute können nur schwer oder noch nicht gebildet werden ("S, "Sch, "K, "R)
Ab 24. bis 36. Lebensmonat:
- Das Kind beginnt, Zweiwortsätze, zu bilden (erst später folgen ungeformte Mehrwortsätze).
- Mit ca. drei Jahren fängt das Kind an, Fragen (was? wer? wo?) zu stellen.
Ab 36. bis 48. Lebensmonat:
- Das Kind stellt nun auch Warum-Fragen und bildet geformte Mehrwortsätze.
- Es benutzt jetzt Fürwörter (ich, du, meins etc.) und bildet die Mehrzahl eines Wortes richtig.
- Mit ca. vier Jahren kann es Zeiten bilden und verfügt über einen großen, differenzierten Wortschatz.
- Es kann nun alle Laute, bis auf "Sch und Doppelmitlaute (z. B. "gr), bilden.
- Am Ende des vierten Lebensjahres können Sätze miteinander verbunden und so über zusammenhängende Ereignisse berichtet werden.
Die normale Sprachentwicklung sollte mit etwa fünf bis sechs Jahren abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass ein Kind zu diesem Zeitpunkt in der Lage ist, alle Laute richtig auszusprechen und Sätze mit einfacher Grammatik zu bilden. Außerdem sollte es einen kindgemäßen Wortschatz besitzen. Nach dem sechsten Lebensjahr bildet sich noch der so genannte Dialekt oder Akzent aus, der meist lebenslang erhalten bleibt.
Ab wann spricht man von einer Sprachentwicklungsverzögerung?
Man geht davon aus, dass bei rund zehn Prozent aller Kinder zumindest eine vorübergehende Sprachentwicklungsauffälligkeit besteht, eine dauernde Behandlungsbedürftigkeit hingegen nur bei einem halben bis ein Prozent.
Von einer Sprachentwicklungsverzögerung spricht man, wenn sich der zeitliche Ablauf der normalen Sprachentwicklung in einem oder beiden der oben genannten Bereiche verzögert.
Da die Bandbreite der normalen Sprachentwicklung wie oben beschrieben sehr groß ist, erachtet man eine Verzögerung um ein Viertel bis ein Drittel der Lebensmonate als auffällig. Dann sollte der Kinderarzt weitere Untersuchungen einleiten. Manchmal fallen Störungen im Bewegungsablauf des Sprechapparats schon durch Trinkschwierigkeiten im Säuglingsalter auf.
Wann und wo sollte man das Kind untersuchen lassen?
Sobald Eltern den Verdacht auf eine Sprachentwicklungsverzögerung bei ihrem Kind haben, sollten sie den Kinderarzt aufsuchen. Der wird dann zunächst das Gehör untersuchen. Der Hörtest beim niedergelassenen Hals-Nasen-Ohren-Arzt bringt jedoch häufig aufgrund mangelnder Mitarbeit der Kinder weniger gute Ergebnisse. In einer Abteilung für Pädaudiologie lässt sich das Hörvermögen zuverlässiger überprüfen. Hier arbeiten weitergebildete Hals-Nasen-Ohren-Ärzte mit speziellen Geräten, die auch gute Ergebnisse bei kleinen Kindern bringen, die noch nicht aktiv mitarbeiten können.
Falls sich das Gehör als unauffällig erweist, schließt sich bei Kindern mit einer deutlichen Sprachentwicklungsverzögerung eine neurologische Untersuchung mit Entwicklungsdiagnostik an. Dies kann beispielsweise in einem Sozialpädiatrischem Zentrum oder einer ähnlichen Spezialabteilung geschehen. Eine sprachtherapeutische (logopädische) Mituntersuchung zur genauen Einteilung der Sprachentwicklungsverzögerung ist ebenfalls empfehlenswert.
Um die Ursachen des verzögerten Spracherwerbs abzuklären, schließen sich dann unter Umständen noch weitere Untersuchungen an, beispielsweise die Messung der Hirnströme mittels EEG.
Welche Ursachen kann eine Sprachentwicklungsverzögerung haben?
Zu den häufigsten Ursachen einer Sprachentwicklungsverzögerung gehört ein engeschränktes Hörvermögen. Gehäufte Mittelohrentzündungen oder eine durchgemachte Hirnhautentzündung können dafür der Grund sein. Es gibt allerdings auch angeborene Hörstörungen.
Eine weitere wichtige Ursache ist eine allgemeine Entwicklungsverzögerung. Bei dieser Form entspricht der Stand der Sprachentwicklung des Kindes dem insgesamt verzögerten Entwicklungsstand. Im Rahmen von angeborenen Behinderungen findet man dieses ebenso, wie nach schwerem Sauerstoffmangel unter der Geburt. Nicht immer kann eine Ursache für die allgemeine Entwicklungsverzögerung gefunden werden.
Manchmal ist die Sprachentwicklungsverzögerung auch familiär bedingt. Genaueres Nachfragen ergibt, dass einer der Elternteile oder ein anderes Familienmitglied ebenfalls Probleme mit dem Spracherwerb hatte. Sprachentwicklungsverzögerungen findet man auch beim frühkindlichen Autismus, der mit Kontaktschwierigkeiten und Fixieren auf Tätigkeiten oder Gegenstände vergesellschaftet ist. Aussprachefehler können durch Fehlbildungen im Nasen-Rachen-Raum, wie z. B. der Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte, bedingt sein.. Bei schweren Behinderungen können mehrere Ursachen gleichzeitig vorliegen.
Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?
Die Behandlungsmöglichkeiten richten sich nach den Ursachen der Störung. Falls gehäufte Mittelohrentzündungen der verzögerten Sprachentwicklung zu Grunde liegen, kann versucht werden, mit schleimlösenden Mitteln und abschwellenden Nasentropfen eine Besserung zu erzielen. Führt das nicht rasch und dauerhaft zum Erfolg, ist eine Operation mit Entfernung der Rachenmandeln (Polypen), Schlitzung der Trommelfelle oder Legen von Paukenröhrchen unerlässlich.
Findet sich eine angeborene Störung des Gehörs, sollte eine Hörgeräteversorgung erfolgen und eine Hörfrühförderung eingeleitet werden. Bei einer allgemeinen Entwicklungsverzögerung beginnt man zunächst mit einer heilpädagogischen Frühförderung, um das Kind gezielt auf eine Sprachtherapie vorzubereiten. Denn Letztere ist erst sinnvoll, wenn das Kind ein bestimmtes Entwicklungsniveau erreicht hat. Das ist ungefähr dann der Fall, wenn es mit dem symbolhaften Spiel beginnt (Rollenspiele, Nachahmen von Tätigkeiten).
Falls motorische Störungen vorliegen, kann schon frühzeitig mit einer Art Krankengymnastik für den Mundbereich angefangen werden, der so genannten Therapie nach Castillo-Morales. Diese wird von speziell weitergebildeten Sprachtherapeuten und Krankengymnasten angeboten. Am wichtigsten ist aber sicherlich die Sprachtherapie, die etwa mit dreieinhalb bis vier Jahren sinnvoll sein kann. In diesem Alter sollte man auch mit der Behandlung beginnen, wenn das Kind für Außenstehende kaum verständlich spricht und viele Buchstaben und den Satzbau nicht beherrscht.
Bei Fehlbildungen im Mund- und Rachenbereich ist möglichst frühe Sprachtherapie ebenfalls notwendig. Etwas mehr Zeit hat man bei Aussprachefehlern einzelner Mitlaute. Die mangelnde Aussprache der Mitlaute "W und "F sollte mit viereinhalb Jahren behandelt werden, die der Mitlaute "Z, "R und "Ch mit fünf Jahren und die der Mitlaute "G, "K, "T und "Sch mit fünfeinhalb Jahren.
Insgesamt sollte die Sprachbehandlung mit Eintritt in die Schule abgeschlossen sein.
Bei zu spät oder nicht erfolgter Behandlung ist mit teilweise bleibenden Schäden zu rechnen, da die Phase des Spracherwerbs zwischen dem zweiten und fünften Lebensjahr liegt. Später kann nicht mehr mit einem vollständigen Aufholen gerechnet werden.
Was kann man als Eltern und Betreuungspersonen tun?
Es ist wichtig, frühzeitig, d. h. von Geburt an, viel mit dem Kind zu sprechen, und zwar möglichst normal und nicht in Kindersprache. Allerdings darf man das kindliche Gehör nicht durch ständiges Überangebot (Kassetten, Fernsehen) überfordern, sondern muss ihm auch die Möglichkeit geben, Stille zu erfahren. Sobald der Verdacht auf eine Hörstörung oder Sprachentwicklungsverzögerung besteht, sollte der Kinderarzt informiert werden.
Kinder sollten nicht zum Sprechen gedrängt werden, indem sie zum Nachsprechen aufgefordert werden. Das kann eine Verweigerungshaltung oder ein Störungsbewusstsein hervorrufen. Falls die Bewegungsfähigkeit des Mundes gestört ist, kann diese durch so genannte Pustespiele trainiert werden (Seifenblasen, Watte mit Strohhalm pusten, Luftballon aufpusten).
Impressum
Copyright: sanvartis GmbH
Erstellungsdatum: August 2000
Autor: Kerstin Szielasko
Letzte Aktualisierung: Juli 2005
Durch: Ulrich Kraft (Arzt)
Literatur/Leitlinien/EBM:
Lentze, M. J.: Pädiatrie. Grundlagen und Praxis. Springer (2003).
Michaelis, R.: Entwicklungsneurologie und Neuropädiatrie. Thieme (2004)
Straßburg, H. M.: Entwicklungsstörungen bei Kindern. Urban & Fischer (2002)
Zollinger, B.: Entdeckung der Sprache. Haupt Verlag (2004)
Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)
Leitlinien: Umschriebene Entwicklungsstörungen der Sprache (letzte Überarbeitung 5/2003).
Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)
Leitlinien: Indikation zur Verordnung von Logopädie bei umschriebenen Entwicklungsstörungen der Sprache und Zweisprachigkeit (6/2004).


