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Vorsorgeuntersuchungen



geistige Entwicklung bedrohen können.

Im Rahmen der angegebenen Zeiträume (Toleranzgrenze) werden die Untersuchungskosten von jeder Krankenkasse übernommen.

Die Ergebnisse der Untersuchungen U1 bis U9 werden im "Gelben Heft" dokumentiert. Dieses Heft erhält jedes Kind bei seiner Geburt und es begleitet es von der Geburt bis ins jugendliche Alter. Es sollte zu allen wichtigen Arztterminen mitgenommen werden.

Der Arzt kreuzt in Tabellen Auffälligkeiten an, trägt Größe, Gewicht und Kopfumfang ein und veranlasst gegebenenfalls weitere Maßnahmen zur Diagnostik und Therapie.

Die Vorsorgeuntersuchungen:



UntersuchungZeitraum
U1/U2direkt nach der Geburt / 3. - 10. Lebenstag
U34. - 6. Lebenswoche
U43. - 4. Lebensmonat
U56. - 7. Lebensmonat
U610. - 12. Lebensmonat
U721. - 24. Lebensmonat
U843. - 48. Lebensmonat
U960. - 64. Lebensmonat


Seit 1998 schließt sich eine weitere Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) für Jugendliche im 12. oder 13. Lebensjahr an. Dieser Termin dient der Prüfung auf Impflücken. Auf die besonderen körperlichen und psychosozialen Entwicklungsbedingungen dieser Altersstufe sollte eingegangen werden.
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