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Die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung schreibt eine einheitliche Grundkennzeichnung für Lebensmittel (bis auf wenige Ausnahmen) vor. Darunter fallen die Verkehrsbezeichnung, Mengenangabe, Mindesthaltbarkeit, Anschrift des Herstellers bzw. Händlers, Chargennummer sowie Zutatenliste.

Zutatenliste:

Die Zutatenliste erlaubt einen Überblick über die Zusammensetzung des vorliegenden Lebensmittels. In ihr sind alle Stoffe, einschließlich der Zusatzstoffe, aufgeführt, die zur Herstellung des Lebensmittels verwendet wurden. Hierbei spielt keine Rolle, ob sie während des Prozesses verändert wurden oder unverändert vorliegen. Sie entspricht somit einer Art Rezeptur, allerdings ohne die Angabe exakter Mengen.

Allein aus der Reihenfolge der Nennung ergibt sich ein grober Hinweis auf die Mengenverhältnisse. Die zuerst genannte Zutat ist in der größten Menge, die zuletzt genannte in der geringsten Menge enthalten.

Zusatzstoffe:

Unter den Begriff Zusatzstoffe fallen Substanzen, die den Lebensmitteln zugesetzt werden, um bestimmte Effekte in Bezug auf Haltbarkeit, Aussehen, Geschmack usw. zu erzielen. Dazu gehören beispielsweise Konservierungsstoffe, Emulgatoren, Verdickungsmittel, Trennmittel, Farb- und Aromastoffe sowie Geschmacksverstärker. Darunter fallen aber auch Zusätze, die den Nährwert verändern, wie z. B. Vitamine, Mineralstoffe und Süßstoffe.
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