Ihre Suche

Recht auf kostenlose Pflegeberatung weitgehend unbekannt

Hamburg (mp). Eine kostenlose Beratung im Falle einer Pflegebedürftigkeit steht Betroffenen seit mehr als einem Jahr rechtlich zu. In sogenannten Pflegestützpunkten können sie sich individuell beraten lassen. Zu diesem gesetzlichen Anspruch der kostenlosen Pflegeinformation gemäß Pflegeweiterentwicklungsgesetz gehören auch Beratungsbesuche zu Hause. Allerdings wird das gesamte Beratungsangebot bislang kaum wahrgenommen, da viele Menschen davon nichts wissen.

So sind zwei Drittel der Deutschen beispielsweise nicht darüber informiert, dass sie sich jederzeit telefonisch von Experten zu allen Fragen rund um das Thema Pflege beraten lassen können. Bei den von Pflegebedürftigkeit am stärksten betroffenen älteren Menschen liegt der Anteil sogar noch deutlich höher, wie eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des Instituts für Management- und Wirtschaftsforschung (IMWF) ergeben hat.

"Wir stellen doch erhebliche Wissensdefizite beim Thema Pflege fest", sagt Elisabeth Beikirch, Geschäftsführerin von Compass, der Pflegeberatung der privaten Krankenversicherung. "Es fällt den meisten Betroffenen schwer, sich im Pflegedschungel zu orientieren, zumal das Leistungsspektrum in der Sozialgesetzgebung rund um das Thema Pflege zunehmend komplexer wird und die unterschiedlichen Leistungsansprüche sowie Unterstützungsmöglichkeiten nicht immer transparent sind." Eine Erfahrung, die auch die Pflegestützpunkte der gesetzlichen Kassen machen.

In Pflegestützpunkten erhält man alle wichtigen Antragsformulare, Informationen und konkrete Hilfestellungen, wenn man pflegebedürftig ist oder pflegebedürftige Angehörige hat. Soll beispielsweise die eigene Wohnung altengerecht umgebaut werden, beraten die Pflegeberatungskräfte über mögliche Zuschüsse der Pflegekasse. Auch auf der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim hilft das Beratungspersonal. Im Pflegestützpunkt soll zudem auf Wunsch des Einzelnen das gesamte Leistungsgeschehen für Pflegebedürftige koordiniert werden. Die Adresse des nächsten wohnortnahen Beratungsstützpunktes kann beim Senioren-Informationsdienst der Kommune erfragt werden.

Themenverwandte Meldungen

Eine Höherstufung in der Kranken- und Altenpflege ist für den Antragsteller kostenfrei. Weder für den Antrag, noch für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit durch die Pflegeversicherung fallen für den Antragsteller Kosten an.
Ein Pflegebedürftiger, der seine Pflegehilfen selbst organisiert, kann nach einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Hessen die Pflegeperson frei wählen.
Um Besuchs- und Pflegedienste für ältere und behinderte Menschen zu unterstützen, werden nun alte Mobilfunktelefone gesucht. In einer Gemeinschaftsaktion mit dem Mobilfunkbetreiber E-Plus sammelt der Malteser Hilfsdienst jetzt alte Handys.
Anzeige
Newsfeed zu Ihrer Google-Startseite hinzufügen RSS-Feed Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen Diese Seite zu del.icio.us hinzufügen
Anzeige
Anzeige
Anzeige