Schule darf Kinder ohne Masernimpfung vom Unterricht ausschließen
Köln (mp).
Schüler ohne Masernimpfung können vom Unterricht ausgeschlossen werden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. In dem verhandelten Fall hatte sich ein Vater gegen den Schulausschluss seiner nicht geimpften Kinder gewehrt. Denn als mehrere ihrer Mitschüler an einer Waldorfschule in Berlin die Masern bekamen, schloss das Gesundheitsamt alle Kinder ohne Impfschutz vom Schulunterricht aus.
Das Gericht gab laut dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte der Behörde Recht. Zur Begründung hieß es, dass die Kinder bei einer Erkrankung die Mitschüler anstecken könnten, bevor sie selbst erkennbare Symptome zeigen. Das Interesse am Schulbesuch müsse angesichts der Ansteckungsgefahr der manchmal sogar tödlich verlaufenden Krankheit zurücktreten. Gegen den Beschluss ist Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht zulässig (Az: VG 3 L 35.10).
Das Gericht gab laut dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte der Behörde Recht. Zur Begründung hieß es, dass die Kinder bei einer Erkrankung die Mitschüler anstecken könnten, bevor sie selbst erkennbare Symptome zeigen. Das Interesse am Schulbesuch müsse angesichts der Ansteckungsgefahr der manchmal sogar tödlich verlaufenden Krankheit zurücktreten. Gegen den Beschluss ist Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht zulässig (Az: VG 3 L 35.10).





