Recht: Betrunkene Unfallfahrer müssen sich an Arztkosten beteiligen
Dessau-Roßlau (mp).
Betrunkene Unfallfahrer können an den ärztlichen Behandlungskosten beteiligt werden. Das kann die gesetzliche Krankenkasse verlangen und ebenso das Krankengeld kürzen, wie jetzt aus einem Urteil des Sozialgericht Dessau-Roßlau hervorgeht.
Im entschiedenen Fall war ein stark betrunkener Mann, der zudem auch Cannabis geraucht hatte, mit seinem Auto verunglückt und wurde dabei verletzt. Seine Behandlungskosten sowie das Krankengeld beliefen sich auf 10 000 Euro. Die Krankenkasse forderte vom ihm 20 Prozent der Kosten zurück, nachdem er wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt wurde. Dagegen klagte der Unfallfahrer, scheiterte aber vor dem Sozialgericht in Sachsen-Anhalt (SG Dessau-Roßlau, Az. S 4 KR 38/08).
Im entschiedenen Fall war ein stark betrunkener Mann, der zudem auch Cannabis geraucht hatte, mit seinem Auto verunglückt und wurde dabei verletzt. Seine Behandlungskosten sowie das Krankengeld beliefen sich auf 10 000 Euro. Die Krankenkasse forderte vom ihm 20 Prozent der Kosten zurück, nachdem er wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt wurde. Dagegen klagte der Unfallfahrer, scheiterte aber vor dem Sozialgericht in Sachsen-Anhalt (SG Dessau-Roßlau, Az. S 4 KR 38/08).





