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Grüne Rezepte werden vermehrt verwendet - Einlösung keine Pflicht

Bonn (mp). Eine hohe Nachfrage nach Grünen Rezeptformularen verzeichnet der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH). Rund 15 Millionen Formulare zur Empfehlung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel seien an Ärzte versandt worden, seit der Verband vor einem Jahr mit der kostenfreien Aussendung begonnen hat. Ziel war und ist es, auf diese Weise den Verkaufsrückgang rezeptfreier und nicht erstattungsfähiger Medikamente zu stoppen.

Seit mehr als fünf Jahren übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel nicht mehr, wodurch die Zahl der ärztlichen Verordnungen solcher Medikamente bis vor einem Jahr um mehr als 50 Prozent zurückgegangen sein soll. Mit der verstärkten Werbung des BAH bei Ärzten für die Nutzung des "Grünen Rezepts" soll sich das geändert haben. Laut Angaben des Verbandes verwenden fast 70 Prozent aller Hausärzte das Formular. Zudem zeigten Befragungen den breiten und gestiegenen Bekanntheitsgrad der Grünen Rezepte in der Bevölkerung: Nach einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach kennen mittlerweile 56 Prozent aller Deutschen das Rezept, ähnlich verhält es sich mit dessen Einlösung.

Das Pendant zum rosaroten Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente wurde bereits vor einigen Jahren von der BAH zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Deutschen Apothekerverband entwickelt. Es soll dem Patienten mitteilen, dass die Anwendung des "empfohlenen" Medikamentes zwar medizinisch geboten ist, die Kosten aber selbst übernommen werden müssen. Außerdem soll es eine Merkhilfe bezüglich Namen und Wirkstoff des Mittels sein. Ferner kann es als Beleg für eine "außergewöhnliche Belastung" bei der Einkommensteuererklärung dienen. Allerdings besteht keine Pflicht, das Rezept einzulösen. Dies wird dem Patienten mit dem Formular jedoch häufig suggeriert.

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mp Bonn -  Mit dem "Grünen Rezept" empfiehlt der Arzt nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die der Patient jedoch selbst zahlen muss. Eine Einlösung des Rezeptes ist keine Pflicht.
ABDA
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