Jugendschutz: Ab März droht Sonnenstudios ein Bußgeld
Berlin (mp).
Bald droht Sonnenstudios eine Geldstrafe, wenn sie sich nicht an das Solarienverbot für Minderjährige halten. Bereits seit August 2009 ist es Jugendlichen untersagt, ins Solarium zu gehen. Doch erst ab Anfang März dürfen per Gesetz auch Bußgelder verhängt werden. Mit bis zu 50 000 Euro Strafe müssen die Studiobetreiber rechnen, wenn sie das Verbot missachten.
Das sogenannte Solariumgesetz wurde beschlossen, weil eine freiwillige Selbstbeschränkung der Sonnenstudios nicht gefruchtet hatte. Sie ließen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren weiter die künstliche Sonne genießen. Das Gesetz soll die Minderjährigen schützen, da gerade bei ihnen sich das Risiko einer Hautkrebserkrankung erheblich durch die Studiobesuche erhöht. Von schätzungsweise 14 Millionen Solarienbenutzern haben laut der Hilfsorganisation "Die Johanniter" mehr als drei Millionen im Alter von zehn bis 17 Jahren mit dem künstlichen Bräunen begonnen. Jedes Jahr erkranken in Deutschland 140 000 Menschen an Hautkrebs.
Das sogenannte Solariumgesetz wurde beschlossen, weil eine freiwillige Selbstbeschränkung der Sonnenstudios nicht gefruchtet hatte. Sie ließen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren weiter die künstliche Sonne genießen. Das Gesetz soll die Minderjährigen schützen, da gerade bei ihnen sich das Risiko einer Hautkrebserkrankung erheblich durch die Studiobesuche erhöht. Von schätzungsweise 14 Millionen Solarienbenutzern haben laut der Hilfsorganisation "Die Johanniter" mehr als drei Millionen im Alter von zehn bis 17 Jahren mit dem künstlichen Bräunen begonnen. Jedes Jahr erkranken in Deutschland 140 000 Menschen an Hautkrebs.





