Diabetes und Beruf: Was muss wer wissen?
Baierbrunn (mp).
Fast jeden Beruf können Diabetiker ohne Einschränkungen ausüben. Doch Unwissenheit über die Krankheit lässt manche Firmenchefs daran zweifeln. Nicht selten möchten sie lieber keine Diabetiker einstellen. Doch gezielte Fragen nach der Krankheit in einem Vorstellungsgespräch darf er vom Gesetz her nicht stellen. Geschieht dies trotzdem, ist dies unzulässig und die Frage muss nicht beantwortet werden.
Viele Diabetiker fragen sich derweil, wie sie sich im Vorstellungsgespräch verhalten sollen? Dürfen sie lügen? In bestimmten Fällen können Betroffene laut Michael Puchert, Experte für Arbeitsrecht beim Deutschen Gewerkschaftsbund, wahrheitswidrig antworten, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. So darf eine Sekretärin mit Diabetes etwa die Krankheit verschweigen, wenn sie sich in einem Büro bewirbt. "Wer sich aber mit einem diabetischen Fußsyndrom auf eine Stelle als Kellnerin bewirbt, muss das angeben", erklärt Puchert im Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber".
Viele Diabetiker fragen sich derweil, wie sie sich im Vorstellungsgespräch verhalten sollen? Dürfen sie lügen? In bestimmten Fällen können Betroffene laut Michael Puchert, Experte für Arbeitsrecht beim Deutschen Gewerkschaftsbund, wahrheitswidrig antworten, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. So darf eine Sekretärin mit Diabetes etwa die Krankheit verschweigen, wenn sie sich in einem Büro bewirbt. "Wer sich aber mit einem diabetischen Fußsyndrom auf eine Stelle als Kellnerin bewirbt, muss das angeben", erklärt Puchert im Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber".





