Fristen für Sonderkündigungsrecht laufen bald ab
Berlin (mp).
Von Zusatzbeiträgen betroffenen gesetzlich Krankenversicherten steht ein Sonderkündigungsrecht zu. Wer davon Gebrauch machen möchte, sollten schnell handeln, denn die ersten Fristen laufen bald ab. Nur wer innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen kündigt, muss den Zusatzbeitrag seiner alten Kasse nicht zahlen. Laut des Internetportals krankenkassen.de läuft die Frist bei der DAK und der BKK advita bis zum 15. März, bei der Deutschen BKK und der BKK Phoenix bis zum 20. März, bei der BKK Westfalen Lippe bis zum 25. März und bei der BKK Gesundheit bis zum 31. März. Am 6. April läuft die Frist für Kündigungen der BKK für Heilberufe ab, bei der KKH Allianz am 15. April. Die Sonderkündigung wegen Zusatzbeitrag muss der Krankenkasse vorliegen, bevor der Zusatzbeitrag zum ersten Mal fällig wird. Über diesen Termin informieren die Krankenkassen ihre Mitglieder mindestens vier Wochen zuvor schriftlich. Bis zu diesen Terminen gilt das Sonderkündigungsrecht.





