Tipp: Hautkrebs-Ganzkörperuntersuchung nutzen
Bonn (mp).
Gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren haben seit dem 1. Juli 2008 alle zwei Jahre Anspruch auf eine kostenlose Ganzkörperuntersuchung auf Hautkrebs. Die Deutsche Krebshilfe empfiehlt, die schmerzfreie Kontrolle durchführen zu lassen. Denn dadurch können bösartige Veränderungen der Haut früh und somit meist in einem gut behandelbaren Zustand entdeckt werden.
Die gesetzliche Untersuchung zur Hautkrebs-Früherkennung kann vom Arzt ohne weitere Hilfsmittel mit bloßem Auge vorgenommen werden. Hierzu sind speziell weitergebildete Dermatologen und Hausärzte berechtigt. Eine Praxisgebühr muss für das Hautkrebs-Screening laut der Deutschen Krebshilfe nicht gezahlt werden. Um zu testen, wie zufrieden die Teilnehmer mit der Untersuchung waren, haben die Krebshilfe und die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) eine Umfrage gestartet: 80 Prozent der Befragten möchten erneut an einem Screening teilnehmen. Im Internet sind unter www.hautkrebs-screening.de Adressen von Ärzten mit entsprechender Qualifikation zu finden.
Die gesetzliche Untersuchung zur Hautkrebs-Früherkennung kann vom Arzt ohne weitere Hilfsmittel mit bloßem Auge vorgenommen werden. Hierzu sind speziell weitergebildete Dermatologen und Hausärzte berechtigt. Eine Praxisgebühr muss für das Hautkrebs-Screening laut der Deutschen Krebshilfe nicht gezahlt werden. Um zu testen, wie zufrieden die Teilnehmer mit der Untersuchung waren, haben die Krebshilfe und die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) eine Umfrage gestartet: 80 Prozent der Befragten möchten erneut an einem Screening teilnehmen. Im Internet sind unter www.hautkrebs-screening.de Adressen von Ärzten mit entsprechender Qualifikation zu finden.





