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Herzkranke: Vor Zahnarztbesuch Blutverdünnungsmittel absetzen?

Frankfurt/Main (mp). Viele herzkranke Menschen müssen täglich Blutverdünnungsmittel oder Blutgerinnungshemmer einnehmen. Steht bei ihnen ein Besuch beim Zahnarzt an und muss ein Zahn gezogen werden, ist der Mediziner vor dem Eingriff auf die Medikamenteneinnahme hinzuweisen. Unter Umständen muss das Präparat kurzfristig abgesetzt werden, da es sonst zu starken Blutungen bei der Mini-OP kommen kann.

Werden beispielsweise bis zu 100 Milligramm ASS am Tag eingenommen, kann das Mittel trotz des Ziehens eines Zahnes meist weitergenommen werden. Steht jedoch ein komplizierterer Eingriff wie das Heraushebeln eines Weisheitszahns an, sollte das ASS fünf Tage vor dem Eingriff abgesetzt werden. Das empfiehlt Dr. Christa Gohlke-Bärwolf in der Zeitschrift "Herz heute" der Deutschen Herzstiftung. Nur mit solch einer kurzen Pause könnten gesundheitliche Komplikationen vermieden werden, wenn das Medikament wegen einer koronaren Herzerkrankung oder wegen eines eingesetzten Stents eingenommen werden muss. Eine Pause von mehr als fünf Tagen sollte daher nicht eingelegt werden.

Etwas anders verhält es sich beim Blutgerinnungshemmer Marcumar, das meist durchgenommen werden. Bei einer Zahnbehandlung unter Marcumar-Einnahme muss auf den Gerinnungswert (INR) des Blutes geachtet werden. Dieser darf nicht mehr als 3,5 betragen. Dann können auch Zähne trotz Marcumar-Medikation gezogen werden. Um das Risiko für Blutungen zu verringern, kann der INR-Wert nach Rücksprache mit dem Zahnarzt und dem Hausarzt laut der Kardiologie im Gundlach-Carré Bielefeld auf einen möglichst niedrigen Wert eingestellt werden.

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mp Frankfurt - Zur Blutverdünnung müssen unter anderem viele herzkranke Menschen täglich ASS einnehmen. Steht bei ihnen ein Besuch beim Zahnarzt an und muss ein Zahn gezogen werden, muss unter Umständen das Mittel kurzfristig abgesetzt werden.
kosi/mp
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