Pflege: Höherstufung ist stets kostenfrei
Aachen (mp).
Eine Höherstufung in der Kranken- und Altenpflege ist für den Antragsteller kostenfrei. Weder für den Antrag, noch für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit durch die Pflegeversicherung fallen für den Antragsteller Kosten an. Allerdings kann es sein, dass Sachbearbeiter der Pflegekasse diesbezüglich falsch informieren. Davor warnt jetzt die Pflegesachverständige Heike Bohnes von Care-Konzept. In dem von ihr beschriebenen Fall wurde dem Antragsteller mitgeteilt, dass die Überprüfung bezahlt werden müsse, wenn die Begutachtung ergäbe, dass der aktuelle Pflegebedarf nicht für eine Höherstufung ausreicht. Doch das ist nicht richtig.
Es ist gesetzlich festgelegt, dass jeder, der bereits eine Pflegestufe hat, alle sechs Monate eine Höherstufung beantragen kann. Das ist jedoch auch vor Ablauf der sechs Monate möglich, wenn sich der Gesundheitszustand des zu Pflegenden erheblich geändert hat, beispielsweise durch eine Neuerkrankung wie einen Schlaganfall. In diesem Fall rät die Expertin dazu, die Neuerkrankung und ihre Auswirkungen schriftlich darzulegen und der Antragstellung beizufügen. Die Pflegekasse ist daraufhin grundsätzlich verpflichtet, den Antrag zu bearbeiten und zu überprüfen. Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit ist - unabhängig vom Ergebnis - Bestandteil der Versicherungsleistung, die jeder Versicherte mit seinen Beiträgen bezahlt.
Es ist gesetzlich festgelegt, dass jeder, der bereits eine Pflegestufe hat, alle sechs Monate eine Höherstufung beantragen kann. Das ist jedoch auch vor Ablauf der sechs Monate möglich, wenn sich der Gesundheitszustand des zu Pflegenden erheblich geändert hat, beispielsweise durch eine Neuerkrankung wie einen Schlaganfall. In diesem Fall rät die Expertin dazu, die Neuerkrankung und ihre Auswirkungen schriftlich darzulegen und der Antragstellung beizufügen. Die Pflegekasse ist daraufhin grundsätzlich verpflichtet, den Antrag zu bearbeiten und zu überprüfen. Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit ist - unabhängig vom Ergebnis - Bestandteil der Versicherungsleistung, die jeder Versicherte mit seinen Beiträgen bezahlt.





