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Diabetes: Speziallebensmittel nicht nötig und bald nicht mehr erhältlich

Düsseldorf (mp). Noch bis Oktober 2012 stehen die speziellen Lebensmittel für Diabetiker in den Regalen der Supermärkte. Dann greift die im September 2010 geänderte Diätverordnung. Nötig sind die meist teuren Spezialprodukte nach dem wissenschaftlichen Kenntnisstand schon länger nicht mehr. Bereits im Mai 2008 wies das Bundesamt für Risikobewertung darauf hin, dass Diabetiker keine gesonderten Nahrungsmittel benötigen.

Lange Zeit wurde Diabetikern eine strenge Diät mit dem Verbot von Zucker und dem genauen Abzählen von Broteinheiten verordnet. Die Industrie entwickelte daraufhin spezielle Diabetiker-Lebensmittel, die Zuckeraustauschstoffe wie zum Beispiel Fruktose enthalten. Doch heute ist klar: Eine angepasste tägliche Kohlenhydratzufuhr mit ausreichend Vollkornprodukten, wenig Zucker und Weißmehl ist viel wichtiger. Die Kohlenhydratmengen der einzelnen Lebensmittel können aus entsprechenden Lebensmitteltabellen entnommen werden. Diabetikerlebensmittel haben laut des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung den Nachteil, dass sie auch oft zu fett- und energiereich sind. Und sie verleiten aufgrund der Aufschrift "Diät" zu der falschen Annahme, dass davon mehr gegessen werden könnte als von dem gleichen Nahrungsmittel ohne diese Bezeichnung.

In Deutschland leben über sechs Millionen Menschen mit Diabetes mellitus. Bei dieser chronischen Stoffwechselerkrankung ist der Blutzuckerspiegel zeitweise oder ständig über das normale Maß erhöht. Das führt unbehandelt langfristig zu Schädigungen der kleinsten Blutgefäße, die beispielsweise Sehstörungen bis zur Erblindung oder den sogenannten diabetischen Fuß hervorrufen können. Zur Vermeidung von Spät- und Folgeschäden ist Eigenverantwortung gefragt, die sich unter anderem in Therapietreue, regelmäßigen Kontrollen des Blutzuckerspiegels und einer soliden Fußpflege äußert.

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mp Düsseldorf - Lange Zeit wurde Diabetikern eine strenge Diät mit dem Verbot von Zucker und dem genauen Abzählen von Broteinheiten verordnet.
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