Daheim pflegen: Auf die Atmung achten
Bad Oeynhausen (mp).
Neben dem Puls und dem Blutdruck gehört die Atmung zu den am leichtesten überprüfbaren Vitalzeichen. Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, kann aus etwaigen Veränderungen der Atmung einiges schließen. So lässt die Atmung Schlussfolgerungen auf schleichende oder akute gesundheitliche Veränderungen zu und es ist gegebenenfalls sofort zu reagieren und ein Arzt zu informieren. Eine gute Beobachtung kann lebensbedrohliche Zustände verhüten. Wie beim Puls werden die Frequenz (Anzahl der Atemzüge), die Tiefe und der Rhythmus (die Regelmäßigkeit) überprüft.
Um durch Zählung der Atemzüge eine aussagekräftige Kontrolle der Frequenz durchführen zu können, sollte der Pflegebedürftige nicht mitbekommen, dass man seine Atmung kontrolliert. Denn er kann sie willentlich beeinflussen. Am besten achtet der Pflegende laut der Boehmer Altenheimbetriebe auf Bewegungen des Bauches und des Brustkorbes. Eine Ein- und Ausatmung gelten als ein Atemzug.
Bei gesunden Erwachsenen beträgt die normale Atemfrequenz im Ruhezustand 16 bis 20 Züge pro Minute. Kleinkinder atmen 25 Mal in 60 Sekunden und Neugeborene zwischen 40 bis 44 Mal. Mit einer Beschleunigung der Frequenz (Tachypnoe) versucht der Körper die Sauerstoffversorgung sicherzustellen. Das kommt bei Fieber, Lungenerkrankungen und Blutarmut vor. Eine Verlangsamung hingegen kann bei Bewusstlosigkeit auftreten. Klagt ein Pflegebedürftiger über Luftnot, Beklemmungsgefühl und Kurzatmigkeit und atmet er sehr angestrengt, liegt das eventuell an Asthma. Bei Herzkranken kommt die Atemnot bei Belastung oder je nach Schweregrad auch im Ruhezustand vor. In diesem Fall ist das Kopfteil des Bettes hochzustellen. Die Arme des Pflegebedürftigen sollten mit Kissen unterlegt werden, um die Atemhilfsmuskulatur zu unterstützen. Beruhigendes Einwirken auf den Betroffenen hilft ebenfalls, weil Atemnot große Ängste auslöst. Bessert sich der Zustand nicht, ist umgehend ein Arzt zu informieren.
Die Atemtiefe fällt bei bettlägerigen Menschen meist flach aus, was an einer falschen Lagerung liegen kann, aber auch an Schmerzen im Brustbereich. Eine solche Schonatmung birgt die Gefahr, eine Lungenentzündung zu entwickeln. Auf eine Verengung der Atemwege lässt ein pfeifendes Atemgeräusch schließen. Bei Asthmakranken tritt dieses Geräusch bei der Ausatmung auf. Röchelnde Atemgeräusche und "Schnappen nach Luft" kennzeichnen schwerste Formen der Atemnot, sie treten bei Erstickungsanfällen oder kurz vor dem Eintreten des Todes auf.
Der Atemrhythmus wird nach seiner Form unterschieden. Die sogenannte Scheyne-Stokes-Atmung zeichnet sich durch kleine, flache Atemzüge aus, die immer tiefer bis keuchend werden, um dann bis zu einer Atempause wieder kleiner und flacher zu werden. Diese Form der Atemstörung kommt bei schweren Herz- und Gehirnerkrankungen vor und tritt in seiner schwersten Form, der Schnappatmung, bei Sterbenden auf. Die Kußmaul-Atmung ist durch große, tiefe und regelmäßige Atemzüge gekennzeichnet und kommt bei Stoffwechselstörungen und in komatösem Zustand vor. Durch kräftige Atemzüge mit gleicher Tiefe ist die Biot-Atmung gekennzeichnet, die von plötzlich auftretenden Atempausen unterbrochen werden. Sie kommt bei Störung des Atemzentrums infolge schwerer Hirnverletzungen vor.
Verändert sich die Atmung beim Pflegebedürftigen deutlich, ist stets der Hausarzt zu informieren, in gravierenden Fälle auch der Notarzt.
Um durch Zählung der Atemzüge eine aussagekräftige Kontrolle der Frequenz durchführen zu können, sollte der Pflegebedürftige nicht mitbekommen, dass man seine Atmung kontrolliert. Denn er kann sie willentlich beeinflussen. Am besten achtet der Pflegende laut der Boehmer Altenheimbetriebe auf Bewegungen des Bauches und des Brustkorbes. Eine Ein- und Ausatmung gelten als ein Atemzug.
Bei gesunden Erwachsenen beträgt die normale Atemfrequenz im Ruhezustand 16 bis 20 Züge pro Minute. Kleinkinder atmen 25 Mal in 60 Sekunden und Neugeborene zwischen 40 bis 44 Mal. Mit einer Beschleunigung der Frequenz (Tachypnoe) versucht der Körper die Sauerstoffversorgung sicherzustellen. Das kommt bei Fieber, Lungenerkrankungen und Blutarmut vor. Eine Verlangsamung hingegen kann bei Bewusstlosigkeit auftreten. Klagt ein Pflegebedürftiger über Luftnot, Beklemmungsgefühl und Kurzatmigkeit und atmet er sehr angestrengt, liegt das eventuell an Asthma. Bei Herzkranken kommt die Atemnot bei Belastung oder je nach Schweregrad auch im Ruhezustand vor. In diesem Fall ist das Kopfteil des Bettes hochzustellen. Die Arme des Pflegebedürftigen sollten mit Kissen unterlegt werden, um die Atemhilfsmuskulatur zu unterstützen. Beruhigendes Einwirken auf den Betroffenen hilft ebenfalls, weil Atemnot große Ängste auslöst. Bessert sich der Zustand nicht, ist umgehend ein Arzt zu informieren.
Die Atemtiefe fällt bei bettlägerigen Menschen meist flach aus, was an einer falschen Lagerung liegen kann, aber auch an Schmerzen im Brustbereich. Eine solche Schonatmung birgt die Gefahr, eine Lungenentzündung zu entwickeln. Auf eine Verengung der Atemwege lässt ein pfeifendes Atemgeräusch schließen. Bei Asthmakranken tritt dieses Geräusch bei der Ausatmung auf. Röchelnde Atemgeräusche und "Schnappen nach Luft" kennzeichnen schwerste Formen der Atemnot, sie treten bei Erstickungsanfällen oder kurz vor dem Eintreten des Todes auf.
Der Atemrhythmus wird nach seiner Form unterschieden. Die sogenannte Scheyne-Stokes-Atmung zeichnet sich durch kleine, flache Atemzüge aus, die immer tiefer bis keuchend werden, um dann bis zu einer Atempause wieder kleiner und flacher zu werden. Diese Form der Atemstörung kommt bei schweren Herz- und Gehirnerkrankungen vor und tritt in seiner schwersten Form, der Schnappatmung, bei Sterbenden auf. Die Kußmaul-Atmung ist durch große, tiefe und regelmäßige Atemzüge gekennzeichnet und kommt bei Stoffwechselstörungen und in komatösem Zustand vor. Durch kräftige Atemzüge mit gleicher Tiefe ist die Biot-Atmung gekennzeichnet, die von plötzlich auftretenden Atempausen unterbrochen werden. Sie kommt bei Störung des Atemzentrums infolge schwerer Hirnverletzungen vor.
Verändert sich die Atmung beim Pflegebedürftigen deutlich, ist stets der Hausarzt zu informieren, in gravierenden Fälle auch der Notarzt.





