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Umfrage: Positive Resonanz für neue Pflegezeitregelung

Berlin (mp). Die Familienpflegezeit soll geändert werden, das hat jetzt das Bundeskabinett beschlossen. Viele Betroffene begrüßen die neue Regelung, nach der Berufstätige mit pflegebedürftigen Angehörigen ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 50 Prozent reduzieren können. In dieser Zeit beziehen sie 75 Prozent ihres bisherigen Gehaltes. Zum Ausgleich müssen sie danach so lange für dasselbe Einkommen in Vollzeit arbeiten, bis ihr Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Wird das Gesetz verabschiedet, können sich 23 Prozent der Arbeitnehmer vorstellen, von der Regelung Gebrauch zu machen. Das geht laut des Berliner "Tagesspiegel" aus einer Umfrage der Compass Private Pflegeberatung hervor, bei der 1 077 Bürger mit Pflegebezug befragt wurden.

Allerdings befürchten auch einige Berufstätige Nachteile durch die neue Regelung: 17 Prozent lehnen die Familienpflegezeit aus finanziellen Gründen ab. Die Furcht vor beruflichen Nachteilen ist für 18 Prozent der Befragten der entscheidende Ablehnungsgrund. Elf Prozent nannten die neue Regelung nicht praktikabel und 17 Prozent haben sich noch nicht damit auseinandergesetzt.

Die derzeit geltende Regelung stößt hingegen auf noch weniger Gegenliebe. Bislang kann man sich bis zu sechs Monaten ganz oder teilweise unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen, um nahe Angehörige zu pflegen. Diese Möglichkeit bezeichneten 90 Prozent der Befragten als uninteressant.

Von den Befragten, die bereits Pflegezeit in Anspruch nahmen, ist knapp die Hälfte für ein halbes Jahr aus dem Berufsleben ausgestiegen. 15 Prozent verabschiedeten sich für vier bis sechs Monate, drei Prozent für zwei bis drei Monate und 23 Prozent für einen Monat aus dem Job. Die Abstimmung mit dem Arbeitgeber bezeichneten 64 Prozent als unproblematisch. 14 Prozent gaben an, Schwierigkeiten bekommen zu haben.

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mp Berlin - Die geplante Änderung der Familienpflegezeit stößt bei Berufstätigen mit pflegebedürftigen Angehörigen auf überwiegend positive Resonanz. Die bisherige Regelung ist dagegen für viele Arbeitnehmer uninteressant.
Rainer Sturm/Pixelio.de
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