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Recht: Pflegeperson frei wählbar

Düsseldorf (mp). Ein Pflegebedürftiger, der seine Pflegehilfen selbst organisiert, kann nach einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Hessen die Pflegeperson frei wählen. Laut ARAG bleibt es dem Pflegebedürftigen nach dem Grundsatz der Selbstbestimmung überlassen, eine Pflegeperson auszuwählen, der er vertraut (LSG Hessen, Az.: L 8 P 10/05).

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