Tuberkulose
Die Tuberkuloseimpfung (Lebendimpfstoff "BCG") wird von der Ständigen Impfkommission in Deutschland nicht mehr empfohlen.
Die Schutzwirkung ist unsicher und Nebenwirkungen nicht selten. Infrage kommt die Impfung nur bei Neugeborenen, die mit ihren Eltern in Länder mit großer Tuberkuloseverbreitung reisen, da in den ersten zwei Lebensjahren eine Tuberkuloseerkrankung nicht einfach erkannt und behandelt werden kann.
Eine Impfung sollte keinesfalls durchgeführt werden bei:
- Neugeborenen unter 2500g
- bei Vorliegen eines positiven "Tuberkulin-Testes"
- bei einer Störung des Immunsystems


